Wer einen Handelsregisterauszug anfordert oder eine Registernummer liest, stößt unweigerlich auf die Kürzel HRA und HRB. Sie bezeichnen die zwei Abteilungen des deutschen Handelsregisters und geben bereits auf den ersten Blick Auskunft über die Rechtsform des eingetragenen Unternehmens. Dieser Ratgeber erklärt, welche Unternehmen in welcher Abteilung geführt werden, was dies für den Inhalt des Handelsregisterauszugs bedeutet – und worauf Geschäftspartner, Kreditgeber und Behörden bei der Auswertung achten.

Definition

HRA (Handelsregister Abteilung A) enthält Einzelkaufleute sowie Personenhandelsgesellschaften – also eingetragene Kaufleute (e. K.), offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG). HRB (Handelsregister Abteilung B) enthält Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung – GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA und SE. Die Registernummer eines Unternehmens beginnt stets mit dem jeweiligen Kürzel, z. B. HRB 45678 AG Frankfurt am Main.

Handelsregister Abteilung A (HRA): Personengesellschaften und Einzelkaufleute

In der Abteilung A des Handelsregisters werden Unternehmen geführt, bei denen mindestens eine natürliche Person unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Zu den typischen HRA-Unternehmensformen gehören:

  • Eingetragener Kaufmann / eingetragene Kauffrau (e. K.): Ein Einzelunternehmer, der aufgrund der Art oder des Umfangs seines Gewerbebetriebs als Kaufmann gilt und sich ins Handelsregister hat eintragen lassen.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.
  • Kommanditgesellschaft (KG): Mindestens ein Komplementär haftet unbeschränkt persönlich, während Kommanditisten nur in Höhe ihrer Einlage haften.

Was steht im HRA-Auszug?

Da bei Personenhandelsgesellschaften natürliche Personen unbeschränkt haften, sind diese namentlich im Register eingetragen und damit auch im Handelsregisterauszug sichtbar. Ein typischer HRA-Auszug enthält daher:

  • Firma und Sitz des Unternehmens sowie Geschäftsanschrift
  • Die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) namentlich mit Art ihrer Vertretungsbefugnis
  • Bei der KG: den Betrag der Haftsumme der Kommanditisten
  • Erteilte Prokuren und deren Umfang
  • Unternehmensgegenstand
  • Datum der Erstregistrierung sowie dokumentierte Änderungen

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Handelsregister Abteilung B (HRB): Kapitalgesellschaften

Die Abteilung B ist für Kapitalgesellschaften reserviert – Gesellschaftsformen, bei denen die Haftung der Anteilseigner grundsätzlich auf die geleistete Einlage begrenzt ist. Das Gesellschaftsvermögen haftet für Verbindlichkeiten, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Typische HRB-Gesellschaftsformen sind:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Die häufigste Kapitalgesellschaft in Deutschland mit einem Mindeststammkapital von 25.000 €.
  • UG (haftungsbeschränkt): Die „Mini-GmbH" mit einem Stammkapital ab 1 €; unterliegt einer Thesaurierungspflicht bis zur Erreichung des GmbH-Mindeststammkapitals.
  • AG (Aktiengesellschaft): Gesellschaft mit Grundkapital (Mindest 50.000 €), das in Aktien aufgeteilt ist; wird von einem Vorstand geleitet und von einem Aufsichtsrat kontrolliert.
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien): Mischform aus KG und AG; mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter, die übrigen sind Aktionäre.
  • SE (Societas Europaea): Europäische Aktiengesellschaft, die grenzüberschreitend in der EU tätig ist.

Was steht im HRB-Auszug?

Bei Kapitalgesellschaften sind die Gesellschafter (Anteilseigner) grundsätzlich nicht im Handelsregister eingetragen – ihre Identität ergibt sich stattdessen aus der Gesellschafterliste, die als separates Dokument beim Registergericht hinterlegt ist. Der HRB-Auszug enthält typischerweise:

  • Firma, Sitz und Geschäftsanschrift
  • Registernummer (z. B. HRB 123456)
  • Stammkapital (GmbH/UG) oder Grundkapital (AG/SE/KGaA) in Euro
  • Namen der Geschäftsführer (GmbH) oder Vorstandsmitglieder (AG/SE) mit Art der Vertretungsbefugnis (Allein- oder Gesamtvertretung)
  • Aufsichtsratsmitglieder, soweit eingetragen
  • Erteilte Prokuren
  • Unternehmensgegenstand

HRA und HRB im direkten Vergleich

MerkmalHRA (Abteilung A)HRB (Abteilung B)
Unternehmensformene. K., OHG, KGGmbH, UG, AG, KGaA, SE
HaftungMind. ein Gesellschafter haftet persönlich unbeschränktHaftung auf Gesellschaftsvermögen begrenzt
Gesellschafter im AuszugKomplementäre namentlich eingetragenGesellschafter nicht im Auszug sichtbar
KapitalangabenHaftsumme der Kommanditisten (KG)Stamm- oder Grundkapital in Euro
VertretungsorganePersönlich haftende GesellschafterGeschäftsführer, Vorstand
AufsichtsorganNicht vorgesehenAufsichtsrat (bei AG Pflicht, bei GmbH optional)
Hinweis zur GmbH & Co. KG: Bei dieser verbreiteten Kombination ist die KG im HRA eingetragen, während die Komplementär-GmbH eine eigene HRB-Nummer hat. Beide Gesellschaften sind rechtlich selbstständig und haben separate Registernummern. Wer die vollständigen Strukturverhältnisse prüfen möchte, benötigt daher beide Auszüge.

Warum die Unterscheidung für die Praxis wichtig ist

Die Kenntnis darüber, ob ein Geschäftspartner unter HRA oder HRB geführt wird, hat unmittelbare praktische Konsequenzen:

  • Haftungsbeurteilung: Bei einem HRA-Unternehmen (z. B. einer OHG) haften die eingetragenen Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Bei einem HRB-Unternehmen (z. B. einer GmbH) ist der Rückgriff auf Privatvermögen der Gesellschafter grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein Durchgriff aus gesonderten Gründen erfolgt.
  • Vertragliche Absicherung: Kredite, Lieferantenverträge oder Bürgschaften werden unterschiedlich gestaltet, je nachdem ob persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind.
  • Due-Diligence-Prüfungen: Bei Unternehmenskäufen oder Beteiligungen ist die Rechtsformzugehörigkeit ein erster Indikator für Haftungsrisiken, Mindestkapital und Governance-Struktur. Weitere Dokumente – etwa der chronologische Abdruck oder die Gesellschafterliste – liefern ergänzende Informationen zur Unternehmenshistorie und Anteilseignerstruktur.
  • Notartermine und Beurkundungen: Der Notar prüft anhand des aktuellen Auszugs, wer vertretungsbefugt ist. Bei HRA-Gesellschaften sind dies in der Regel die eingetragenen Komplementäre, bei HRB-Gesellschaften die Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder.
  • Kreditentscheidungen: Banken bewerten das Stammkapital (HRB) oder die persönliche Haftung der Gesellschafter (HRA) als Teil ihrer Bonitätsbeurteilung. Der Handelsregisterauszug belegt dabei die aktuelle Vertretungsbefugnis und Kapitalstruktur – er ist jedoch kein Bonitätsnachweis.

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Ob Sie den Handelsregisterauszug eines HRA- oder HRB-Unternehmens benötigen – der Bestellprozess ist identisch. Geben Sie den Firmennamen oder die vollständige Registernummer (z. B. HRB 45678 AG Frankfurt am Main) ein, wählen Sie den gewünschten Auszugstyp und schließen Sie die Bestellung ab. Der Auszug wird Ihnen direkt aus dem amtlichen Registerportal beschafft und meist in unter 15 Minuten als PDF per E-Mail zugestellt. Für die meisten geschäftlichen Zwecke – Kreditanträge, Vertragsabschlüsse, Ausschreibungsunterlagen – genügt der aktuelle Abdruck. Benötigen Sie die vollständige Unternehmenshistorie, wählen Sie den chronologischen Abdruck.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen HRA und HRB? +
HRA steht für Handelsregister Abteilung A und enthält Personengesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute (e. K.). HRB steht für Handelsregister Abteilung B und enthält Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA und SE. Der wesentliche Unterschied liegt in der Haftung: Bei HRA-Gesellschaften haftet mindestens ein Gesellschafter persönlich und unbeschränkt, bei HRB-Gesellschaften ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Woran erkenne ich, ob ein Unternehmen HRA oder HRB führt? +
Die Registernummer gibt Aufschluss: Sie beginnt entweder mit HRA (z. B. HRA 12345) oder HRB (z. B. HRB 67890), gefolgt von der Nummer und dem Kürzel des zuständigen Amtsgerichts, z. B. HRB 12345 AG München.
Kann ein Unternehmen gleichzeitig in HRA und HRB eingetragen sein? +
Nicht dasselbe Unternehmen, aber verwandte Gesellschaften schon: Bei einer GmbH & Co. KG ist die KG im HRA eingetragen, die geschäftsführende GmbH als Komplementärin im HRB. Beide Unternehmen sind rechtlich eigenständig und haben separate Registernummern.
Was steht im HRA-Auszug, was im HRB-Auszug nicht steht? +
Im HRA-Auszug sind die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre bei der KG, alle Gesellschafter bei der OHG) namentlich aufgeführt. Im HRB-Auszug hingegen stehen die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder; die Gesellschafter (Anteilseigner) sind dort nicht eingetragen – diese ergeben sich aus der Gesellschafterliste (DK), die als separates Dokument beim Registergericht hinterlegt ist.