Wer einen Handelsregisterauszug anfordert – etwa für eine Geschäftspartnerprüfung, einen Kreditantrag oder einen Notartermin – möchte wissen, welche Informationen darin enthalten sind und wie sie zu lesen sind. Dieser Ratgeber erklärt alle Pflichtangaben des Handelsregisterauszugs, ihren rechtlichen Hintergrund und was nicht darin enthalten ist.

Definition

Ein Handelsregisterauszug ist ein amtlicher Ausdruck der im Handelsregister gespeicherten Daten zu einem eingetragenen Unternehmen. Er enthält Pflichtangaben zu Firma, Sitz, Rechtsform, Stammkapital, vertretungsberechtigten Personen, erteilten Prokuren und dem Unternehmensgegenstand. Inhalt und Umfang richten sich nach der Rechtsform und der Registerabteilung (HRB oder HRA).

Die Pflichtangaben im Handelsregisterauszug

Das Handelsregister enthält eine gesetzlich festgelegte Menge an Informationen, die Unternehmen bei der Gründung und bei jeder relevanten Änderung eintragen lassen müssen. Die folgende Tabelle zeigt die typischen Angaben im aktuellen Abdruck:

AngabeErläuterung
FirmaDer eingetragene Unternehmensname inkl. Rechtsformzusatz (z. B. „Mustermann GmbH", „Beispiel AG")
SitzDer eingetragene Sitz der Gesellschaft (Ort), nicht notwendigerweise die Betriebsadresse
GeschäftsanschriftDie vollständige Postadresse der Gesellschaft, sofern eingetragen
RegisternummerEindeutige Kennung, z. B. HRB 123456 oder HRA 78910, mit Amtsgerichtskürzel
RechtsformGmbH, AG, KG, OHG, UG (haftungsbeschränkt), SE u. a.
Stammkapital / GrundkapitalBei GmbH und AG: das satzungsmäßig festgelegte Kapital in Euro
Geschäftsführer / VorstandName(n) der vertretungsberechtigten Person(en) und Art der Vertretung (Allein- oder Gesamtvertretung)
ProkuraNamen von Prokuristen und Art der Prokura (Einzel-, Gesamt- oder Filialprokura)
UnternehmensgegenstandBeschreibung der satzungsmäßigen Haupttätigkeit, wie in der Satzung definiert
Datum der ErstregistrierungZeitpunkt der ersten Eintragung ins Handelsregister
Eingetragene ÄnderungenDokumentierte Änderungen (z. B. Sitzverlegung, Kapitalerhöhung, Wechsel des Geschäftsführers)

Besonderheiten bei HRA-Unternehmen (Abteilung A)

Im Handelsregister Abteilung A (HRA) sind Personengesellschaften und Einzelkaufleute eingetragen: offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) und eingetragene Kaufleute (e. K.). In diesen Fällen enthält der Auszug zusätzlich die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre), da diese unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.

Besonderheiten bei HRB-Unternehmen (Abteilung B)

In Abteilung B (HRB) sind Kapitalgesellschaften geführt: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, KGaA und SE. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Stammkapital bzw. Grundkapital, den Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern sowie dem Aufsichtsrat (soweit vorhanden und eingetragen).

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Aktueller Abdruck vs. chronologischer Abdruck

Je nach Informationsbedarf stehen zwei Haupttypen des Handelsregisterauszugs zur Verfügung, die sich im Umfang der enthaltenen Angaben unterscheiden:

Aktueller Abdruck

  • Nur aktuell gültige Eintragungen
  • Gelöschte Einträge werden nicht angezeigt
  • Standardformat für Banken, Behörden, Ausschreibungen
  • Preis: 12,90 € inkl. MwSt.

Chronologischer Abdruck

  • Alle Eintragungen seit Gründung, in zeitlicher Reihenfolge
  • Einschließlich gelöschter und geänderter Einträge
  • Ideal für Due-Diligence-Prüfungen und Unternehmenshistorie
  • Preis: 14,90 € inkl. MwSt.

Für die meisten alltäglichen geschäftlichen Zwecke – Kreditanträge, Notartermine, Geschäftspartnerprüfungen und Ausschreibungsunterlagen – genügt der aktuelle Abdruck. Den chronologischen Abdruck benötigen Sie, wenn Sie nachvollziehen möchten, wer das Unternehmen früher geführt hat, welche Kapitalveränderungen vorgenommen wurden oder wie sich der Unternehmensgegenstand im Laufe der Zeit verändert hat.

Was steht nicht im Handelsregisterauszug?

Es gibt häufige Missverständnisse darüber, welche Informationen aus dem Handelsregisterauszug abzulesen sind. Folgende Angaben sind dort nicht enthalten:

  • Gesellschafter und Anteilseignerstruktur: Wer die Anteile einer GmbH hält, geht aus dem Handelsregisterauszug nicht hervor. Diese Information befindet sich in der Gesellschafterliste (DK), die als separates Dokument beim Registergericht hinterlegt ist.
  • Privatanschriften der Geschäftsführer: Im Auszug steht der Name der Geschäftsführer, aber nicht deren Wohnanschrift. Es erscheint lediglich der Sitz der Gesellschaft.
  • Finanzielle Kennzahlen und Bilanzdaten: Umsatz, Gewinn, Verlust oder Bilanzsummen sind keine Registerangaben. Diese finden sich – soweit veröffentlichungspflichtig – im Bundesanzeiger.
  • Bonitätsinformationen: Ein Handelsregisterauszug belegt die rechtliche Existenz und Vertretungsbefugnis eines Unternehmens, enthält jedoch keine Aussagen zur Kreditwürdigkeit.
  • Mitarbeiteranzahl oder Betriebsstätten: Angaben zur Größe des Unternehmens oder zu Filialen sind nicht im Handelsregister erfasst.
  • Steuerliche Informationen: Steuernummer, Umsatzsteuer-ID oder steuerlicher Status sind nicht Gegenstand des Handelsregisters.
Hinweis: Wenn Sie die Gesellschafterstruktur einer GmbH benötigen, können Sie zusätzlich zur Gesellschafterliste (DK) bestellen. Diese enthält die Namen aller Gesellschafter sowie deren Geschäftsanteile und ist ebenfalls beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt.

Für wen sind die Registerangaben relevant?

Die im Handelsregisterauszug enthaltenen Daten werden in einer Vielzahl von professionellen und behördlichen Zusammenhängen ausgewertet:

  • Banken und Kreditinstitute prüfen vor jeder Kreditvergabe und Kontoeröffnung die aktuellen Vertretungsberechtigten sowie das Stammkapital als Mindesthinweis auf die Kapitalausstattung.
  • Notare benötigen den Auszug bei beurkundungspflichtigen Vorgängen, um sicherzustellen, dass die handelnden Personen tatsächlich zur Vertretung berechtigt sind.
  • Unternehmen nutzen ihn im Rahmen des Know-Your-Customer-Prozesses (KYC), um Geschäftspartner zu identifizieren und deren Vertretungsbefugnis zu verifizieren.
  • Öffentliche Auftraggeber fordern ihn bei Vergabeverfahren und öffentlichen Ausschreibungen als Nachweis der Rechtsfähigkeit und Existenz des Bieters.
  • Anwälte und Steuerberater greifen auf ihn zurück, um Vollmachten zu prüfen oder rechtliche Due-Diligence-Prüfungen durchzuführen.
  • Gläubiger überprüfen, ob ein Unternehmen weiterhin im Register eingetragen ist oder bereits gelöscht wurde (etwa durch Insolvenz oder Auflösung).

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Häufige Fragen

Was steht im Handelsregisterauszug? +
Im Handelsregisterauszug stehen der offizielle Firmenname, der eingetragene Sitz, die Registernummer, die Rechtsform, das Stammkapital (bei GmbH/AG), die Namen der Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder mit Art ihrer Vertretungsbefugnis, ggf. erteilte Prokuren sowie der Unternehmensgegenstand. Bei Handelsregister Abteilung A (HRA) erscheinen außerdem persönlich haftende Gesellschafter.
Steht die Privatadresse des Geschäftsführers im Handelsregister? +
Nein. Im Handelsregisterauszug ist nicht die Privatanschrift des Geschäftsführers eingetragen, sondern lediglich dessen Name und die Art seiner Vertretungsbefugnis (Allein- oder Gesamtvertretung). Die Geschäftsadresse des Unternehmens erscheint als Sitz der Gesellschaft.
Sind die Gesellschafter im Handelsregisterauszug sichtbar? +
In der Regel nicht. Der Handelsregisterauszug zeigt die Geschäftsführer, nicht die Gesellschafter (Anteilseigner). Die Eigentümerstruktur ergibt sich aus der Gesellschafterliste (Dokumentenklasse DK), die als separates Dokument beim Registergericht hinterlegt ist.
Was ist der Unterschied zwischen aktuellem und chronologischem Abdruck? +
Der aktuelle Abdruck zeigt nur die derzeit gültigen, nicht gelöschten Eintragungen – er ist die Standardform für die meisten geschäftlichen Zwecke (Preis: 12,90 € inkl. MwSt.). Der chronologische Abdruck enthält zusätzlich alle vergangenen Eintragungen und Änderungen seit Gründung des Unternehmens in zeitlicher Reihenfolge (Preis: 14,90 € inkl. MwSt.).