Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft, die sich durch ein zweigeteiltes Haftungsmodell auszeichnet: Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen (der Komplementär), während ein oder mehrere Gesellschafter ihre Haftung auf eine fest vereinbarte Einlage beschränken (die Kommanditisten). Dieses flexible Modell macht die KG besonders für Familienunternehmen, Investitionsgesellschaften und Fondsstrukturen attraktiv. Der Handelsregisterauszug einer KG wird im Handelsregister Abteilung A (HRA) geführt.

Hinweis zum Register: Die KG ist im Handelsregister Abteilung A (HRA) eingetragen – ebenso wie die OHG und eingetragene Einzelkaufleute (e.K.). Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG sind hingegen im HRB geführt. Die KG-Registernummer beginnt daher stets mit „HRA".

Was steht im Handelsregisterauszug einer KG?

Der HRA-Auszug einer Kommanditgesellschaft enthält alle amtlich eingetragenen Angaben zur Gesellschaft. Dazu gehören insbesondere:

  • Firma der Gesellschaft: Der eingetragene Name mit dem Rechtsformzusatz „KG", „& Co. KG" oder „Kommanditgesellschaft"
  • Sitz der Gesellschaft: Eingetragener Geschäftssitz mit Gemeinde und Amtsgerichtsbezirk
  • Komplementär: Name und Adresse des persönlich haftenden Gesellschafters – dies kann eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH bei einer GmbH & Co. KG) sein
  • Kommanditisten: Namen und Haftsummen aller Kommanditisten; die Haftsumme begrenzt die Haftung des jeweiligen Kommanditisten gegenüber Gläubigern
  • Vertretungsregelung: In der Regel ist nur der Komplementär zur Vertretung der KG berechtigt; Kommanditisten sind von der Geschäftsführung grundsätzlich ausgeschlossen (§ 164 HGB)
  • Prokuristen: Namen eingetragener Prokuristen und Art der Prokura (Einzel- oder Gesamtprokura)
  • Historische Eintragungen: Beim chronologischen Abdruck sind alle Änderungen seit Gründung dokumentiert

Für Vertragspartner, Kreditgeber und Investoren ist die klare Trennung zwischen Komplementär und Kommanditisten besonders relevant: Der Registerauszug zeigt auf einen Blick, wer unbeschränkt haftet und wer lediglich bis zur Höhe seiner Einlage in Anspruch genommen werden kann.

KG im Handelsregister: Registerart und Registernummer

Eine Kommanditgesellschaft wird ausnahmslos im Handelsregister Abteilung A (HRA) geführt. Die Registernummer ist eine eindeutige Kennung und setzt sich zusammen aus dem Kürzel „HRA", der laufenden Nummer und dem Kürzel des zuständigen Registergerichts – beispielsweise „HRA 12345 München" oder „HRA 67890 Berlin (Charlottenburg)".

Das zuständige Registergericht richtet sich nach dem Sitz der Gesellschaft. In Deutschland gibt es rund 100 Registergerichte, die jeweils für einen bestimmten Bezirk zuständig sind. Der HRA-Auszug wird offiziell beim zuständigen Amtsgericht geführt und über das gemeinsame Registerportal der Länder bereitgestellt.

Registerarten im Überblick:
HRA: KG, OHG, e.K. (Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute)
HRB: GmbH, UG, AG, SE, KGaA (Kapitalgesellschaften)
PR: PartG, PartG mbB (Partnerschaftsgesellschaften)
GsR: eGbR (eingetragene GbR seit 1. Januar 2024)

Haftung in der KG: Komplementär und Kommanditist

Das zentrale Merkmal der Kommanditgesellschaft ist die differenzierte Haftungsstruktur:

  • Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter): Haftet für sämtliche Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt, persönlich und unmittelbar – also auch mit dem Privatvermögen. Er ist zur Geschäftsführung und Vertretung der KG berechtigt und verpflichtet.
  • Kommanditist: Haftet gegenüber Gläubigern der KG nur bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Sobald die Kommanditeinlage vollständig eingezahlt ist, ist die Haftung des Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern ausgeschlossen (§ 171 Abs. 1 HGB). Kommanditisten sind grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Im Registerauszug ist die Haftsumme jedes Kommanditisten ausdrücklich eingetragen. Für Vertragspartner und Kreditgeber ist diese Information essenziell, da sie den maximalen Haftungsumfang des jeweiligen Kommanditisten anzeigt.

Die GmbH & Co. KG – eine besondere Form der KG

Die häufigste Erscheinungsform der KG in der deutschen Wirtschaft ist die GmbH & Co. KG. Hier übernimmt eine GmbH die Rolle des persönlich haftenden Komplementärs. Da die GmbH ihrerseits eine Kapitalgesellschaft ist und ihre Gesellschafter nur beschränkt haften, wird auf diesem Weg die unbeschränkte persönliche Haftung natürlicher Personen vermieden.

Im Registerauszug einer GmbH & Co. KG erscheint die GmbH als Komplementär. Der Auszug verweist auf die HRA-Nummer der KG sowie – sofern die GmbH selbst eingetragen ist – auf deren HRB-Nummer. Für eine vollständige rechtliche Prüfung empfiehlt sich daher die Einsichtnahme in beide Registerauszüge.

Wofür wird ein HRA-Auszug einer KG benötigt?

In der unternehmerischen und juristischen Praxis wird der Registerauszug einer KG in zahlreichen Situationen verlangt:

  • Kreditanträge und Finanzierungen: Banken und Kreditinstitute prüfen vor der Vergabe von Darlehen die Vertretungsbefugnis und Haftungsstruktur der KG anhand des aktuellen Registerauszugs.
  • Notarielle Beurkundungen: Bei Kaufverträgen, Grundstücksgeschäften oder gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen benötigt der Notar einen aktuellen Registerauszug.
  • Öffentliche Ausschreibungen: Vergabestellen fordern als Eignungsnachweis regelmäßig einen nicht älter als drei bis sechs Monate alten Handelsregisterauszug.
  • Geschäftspartnerprüfung: Neue Geschäftspartner prüfen vor Vertragsabschluss die Vertretungsverhältnisse und die haftenden Gesellschafter der KG.
  • Due-Diligence-Prüfungen: Bei Unternehmenstransaktionen, Anteilskäufen oder Beteiligungen gehört die Prüfung des aktuellen und ggf. chronologischen Registerauszugs zum Standard.
  • Erbschaft und Nachfolgeplanung: Bei der Übertragung von Kommanditanteilen oder der Regelung der Unternehmensnachfolge ist der aktuelle Registerstand nachzuweisen.
  • Kontoführung: Kreditinstitute verlangen bei der Kontoeröffnung für eine KG einen aktuellen HRA-Auszug zur Identifikation der Gesellschaft und ihrer Vertretungsberechtigten.

Aktueller vs. chronologischer Abdruck bei der KG

Beim Anfordern eines Registerauszugs stehen zwei Varianten zur Wahl:

  • Aktueller Abdruck (12,90 € inkl. MwSt.): Zeigt den aktuellen Registerstand – also die derzeit eingetragenen Gesellschafter, Haftsummen und Vertretungsregelungen. Ausreichend für Vertragsabschlüsse, Kreditanträge und öffentliche Ausschreibungen.
  • Chronologischer Abdruck (14,90 € inkl. MwSt.): Dokumentiert die gesamte Registerhistorie der KG mit allen Eintragungen und Änderungen seit Gründung. Besonders relevant für Due-Diligence-Prüfungen, rechtliche Nachforschungen und die Nachverfolgung von Gesellschafterwechseln oder Änderungen der Haftsummen.

Bei der GmbH & Co. KG empfiehlt sich für eine umfassende Due-Diligence-Prüfung die Einholung sowohl des KG-Auszugs (HRA) als auch des GmbH-Auszugs (HRB).

Ablauf: So erhalten Sie den Registerauszug einer KG

  1. Firmennamen eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den Namen der KG ein. Unsere Autocomplete-Funktion zeigt passende Unternehmen an.
  2. Registernummer bestätigen: Prüfen Sie die vorgeschlagene HRA-Nummer und das zuständige Amtsgericht.
  3. Auszugstyp wählen: Wählen Sie zwischen aktuellem Abdruck (12,90 € inkl. MwSt.) und chronologischem Abdruck (14,90 € inkl. MwSt.).
  4. Sicher bezahlen: Einmalige Zahlung per Kreditkarte – kein Abonnement, keine Folgekosten.
  5. PDF per E-Mail erhalten: Wir rufen das Dokument offiziell aus dem Registerportal ab und stellen es Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten als PDF per E-Mail zu.

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Aktueller oder chronologischer HRA-Abdruck – schnell und unkompliziert per E-Mail.

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Häufige Fragen – Handelsregisterauszug KG

Was steht im Handelsregisterauszug einer KG? +
Der HRA-Auszug einer KG enthält die Firma, den Sitz, den Namen des Komplementärs (persönlich haftender Gesellschafter) sowie die Namen und Haftsummen aller Kommanditisten. Außerdem sind Vertretungsregelung und ggf. Prokuristen eingetragen. Beim chronologischen Abdruck sind zusätzlich alle historischen Änderungen dokumentiert.
In welchem Register ist eine KG eingetragen? +
Eine KG ist im Handelsregister Abteilung A (HRA) beim zuständigen Amtsgericht eingetragen. Die Registernummer beginnt mit „HRA". GmbHs und AGs sind hingegen im HRB (Handelsregister Abteilung B) geführt.
Was ist der Unterschied zwischen Komplementär und Kommanditist? +
Der Komplementär haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen für alle Verbindlichkeiten der KG. Der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner eingetragenen Haftsumme. Sobald die Einlage erbracht ist, ist die Außenhaftung des Kommanditisten ausgeschlossen.
Was ist eine GmbH & Co. KG? +
Bei einer GmbH & Co. KG ist eine GmbH der persönlich haftende Komplementär. Da die GmbH eine Kapitalgesellschaft ist, ist die Haftung natürlicher Personen weitgehend ausgeschlossen. Im Registerauszug erscheint die GmbH als Komplementär. Für eine vollständige Prüfung empfiehlt sich die Einsicht in beide Registerauszüge (HRA der KG und HRB der GmbH).
Was ist der Unterschied zwischen HRA und HRB? +
Das HRA (Handelsregister Abteilung A) führt Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute (KG, OHG, e.K.). Das HRB (Handelsregister Abteilung B) führt Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, KGaA). Eine KG ist stets im HRA eingetragen.
Wofür wird ein Handelsregisterauszug einer KG benötigt? +
Typische Anwendungsfälle sind Kreditanträge, notarielle Beurkundungen, öffentliche Ausschreibungen, Geschäftspartnerprüfungen, Due-Diligence-Prüfungen und Kontoeröffnungen. Der Auszug belegt die Existenz der KG und weist Komplementär, Kommanditisten und Vertretungsbefugnisse nach.
Was kostet ein Handelsregisterauszug für eine KG? +
Aktueller Abdruck: 12,90 € inkl. MwSt. Chronologischer Abdruck: 14,90 € inkl. MwSt. Alle Preise sind Einmalzahlungen ohne Abonnement oder Folgekosten.