Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der bedeutendsten Kapitalgesellschaftsformen in Deutschland. Ob börsennotiertes Großunternehmen oder nicht börsennotierte Mittelstands-AG – jede Aktiengesellschaft ist im Handelsregister Abteilung B (HRB) des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Ein Handelsregisterauszug gibt Auskunft über Vorstand, Aufsichtsrat, Grundkapital und alle wesentlichen Eintragungen der Gesellschaft.
Was wird im Handelsregister für eine AG eingetragen?
Die im Handelsregister einer Aktiengesellschaft hinterlegten Informationen sind durch das Aktiengesetz (AktG) und die Handelsregisterverordnung (HRV) geregelt. Ein Handelsregisterauszug gibt den aktuellen oder historischen Stand dieser Pflichtangaben wieder.
| Eintragung | Erläuterung |
|---|---|
| Firma | Der vollständige Unternehmensname einschließlich des Rechtsformzusatzes „AG" oder „Aktiengesellschaft" |
| Sitz | Der satzungsmäßige Sitz der Gesellschaft, der den zuständigen Registersprengel bestimmt |
| Gegenstand | Der in der Satzung festgelegte Unternehmensgegenstand (Geschäftszweck) |
| Grundkapital | Das gezeichnete Grundkapital (mindestens 50.000 €) und ggf. bedingte Kapitalerhöhungen |
| Vorstand | Namen, Geburtsdaten und Art der Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder (Einzel- oder Gesamtvertretung) |
| Aufsichtsrat | Name des Vorsitzenden des Aufsichtsrats (nicht alle Mitglieder) |
| Prokura | Sofern erteilt: Name und Umfang der Prokura (Einzel- oder Gesamtprokura) |
| Satzungsänderungen | Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Änderungen des Unternehmensgegenstands |
| Beherrschungsverträge | Abhängigkeitsverhältnisse und Unternehmensverträge gemäß §§ 291 ff. AktG |
| Insolvenzvermerke | Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens |
| Liquidation | Auflösungsbeschluss, Liquidatoren und abgeschlossene Abwicklung |
Wozu wird ein Handelsregisterauszug bei einer AG benötigt?
In der Praxis wird ein aktueller Handelsregisterauszug einer Aktiengesellschaft in einer Vielzahl von geschäftlichen und rechtlichen Zusammenhängen verlangt. Die häufigsten Anwendungsfälle im Überblick:
Geschäftspartnerprüfung und Vertragsabschlüsse
Bevor Unternehmen Verträge mit einer AG abschließen, prüfen sie anhand des Handelsregisterauszugs, ob die handelnden Personen zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind. Der Auszug weist die aktuellen Vorstandsmitglieder und deren Vertretungsbefugnis aus – eine wesentliche Grundlage für rechtssichere Vertragsabschlüsse.
Kontoeröffnung und Bankbeziehungen
Kreditinstitute verlangen bei der Kontoeröffnung für eine AG sowie bei der Aufnahme von Kreditbeziehungen stets einen aktuellen Handelsregisterauszug. Dieser dient der gesetzlich vorgeschriebenen Identifizierung und Legitimation im Rahmen der KYC-Pflichten (Know Your Customer) nach dem Geldwäschegesetz (GwG).
Notarielle Beurkundungen
Für Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Unternehmenskäufe oder andere beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte benötigt der Notar einen tagesaktuellen Registerauszug, um Identität und Vertretungsbefugnis der handelnden Vorstandsmitglieder zu verifizieren.
Vergabeverfahren und öffentliche Ausschreibungen
Im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren wird der Handelsregisterauszug als Eignungsnachweis gefordert. Er belegt Existenz, Rechtsform und Vertretungsverhältnisse der bietenden AG und ist in der Regel nicht älter als drei Monate vorzulegen.
Due-Diligence-Prüfungen
Bei Unternehmensübernahmen, Fusionen (M&A) und Investitionen gehört der chronologische Handelsregisterauszug zu den Standarddokumenten der Due-Diligence-Prüfung. Er ermöglicht die lückenlose Nachvollziehbarkeit aller historischen Eintragungen – von Kapitalmaßnahmen über Vorstandswechsel bis zu Unternehmensverträgen.
Behördliche Genehmigungsverfahren
Behörden und Regulierungsbehörden (z. B. BaFin, Kartellbehörden) verlangen im Rahmen von Genehmigungsverfahren regelmäßig aktuelle Registerauszüge, um die rechtliche Identität und die Vertretungsverhältnisse der Antragstellerin zu prüfen.
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Besonderheiten beim Abruf für eine AG
Die Aktiengesellschaft wird im Handelsregister Abteilung B (HRB) geführt, zusammen mit GmbH, KGaA, SE und UG. Die Registernummer besteht aus dem Kürzel „HRB" gefolgt von einer Ziffernfolge und dem Ort des zuständigen Registergerichts – beispielsweise „HRB 12345, Amtsgericht Frankfurt am Main".
Für die Bestellung eines Handelsregisterauszugs über unseren Service benötigen Sie den genauen Firmennamen und idealerweise die Registernummer. Unsere Autocomplete-Suche unterstützt Sie bei der Identifikation der richtigen Gesellschaft, auch wenn nur der Unternehmensname bekannt ist.
Welchen Auszugstyp sollten Sie wählen?
- Aktueller Abdruck (12,90 € inkl. MwSt.): Enthält ausschließlich die aktuell gültigen Eintragungen. Ideal für Geschäftspartnerprüfungen, Kontoeröffnungen, Vergabeverfahren und Behördennachweise.
- Chronologischer Abdruck (14,90 € inkl. MwSt.): Zeigt alle Eintragungen seit Gründung in zeitlicher Abfolge, einschließlich gelöschter Einträge. Unverzichtbar für Due-Diligence-Prüfungen und M&A-Transaktionen.
- Historischer Abdruck (14,90 € inkl. MwSt.): Die umfassendste Form mit vollständigen Randspaltenvermerken. Für Rechtsverfahren, Archivzwecke und komplexe Unternehmenshistorien.
Ablauf: So erhalten Sie den Handelsregisterauszug einer AG
- Firmennamen eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den Namen der AG ein. Die Autocomplete-Funktion schlägt passende Einträge vor.
- Registernummer bestätigen: Prüfen Sie die vorgeschlagene Registernummer (z. B. HRB 12345) und das zuständige Amtsgericht.
- Auszugstyp wählen: Wählen Sie zwischen aktuellem, chronologischem oder historischem Abdruck je nach Verwendungszweck.
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