Die GmbH & Co. KG ist die am weitesten verbreitete Mischform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft in Deutschland. Sie vereint die Haftungsbeschränkung der GmbH mit den steuerlichen und strukturellen Vorteilen der Kommanditgesellschaft. Da sie aus zwei eigenständigen Gesellschaften besteht – der KG und der Komplementär-GmbH – ist sie in zwei verschiedenen Handelsregistern eingetragen: die KG im Handelsregister Abteilung A (HRA), die GmbH im Handelsregister Abteilung B (HRB).

Zwei Auszüge, zwei Register: Für eine vollständige rechtliche Prüfung einer GmbH & Co. KG werden in der Regel beide Registerauszüge benötigt – der HRA-Auszug der KG und der HRB-Auszug der Komplementär-GmbH. Beide Auszüge können separat bestellt werden.

Struktur der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) fungiert. Das Grundmodell sieht so aus:

  • KG (Kommanditgesellschaft): Die operative Gesellschaft; sie ist das eigentliche Unternehmen. Eingetragen im HRA. Ihre Gesellschafter sind die Komplementär-GmbH (persönlich haftend) und ein oder mehrere Kommanditisten (haftungsbeschränkt auf die Haftsumme).
  • Komplementär-GmbH: Eine GmbH, die ausschließlich als Komplementärin der KG dient. Eingetragen im HRB. Da die GmbH als Kapitalgesellschaft selbst nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet, ist die unbeschränkte Haftung für natürliche Personen faktisch ausgeschlossen.

Häufig sind die Gesellschafter der KG (Kommanditisten) gleichzeitig die Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Dieses Konstrukt ist besonders in Familienunternehmen und im deutschen Mittelstand verbreitet.

Was steht in den Registerauszügen einer GmbH & Co. KG?

Da zwei Gesellschaften eingetragen sind, enthält jeder Auszug unterschiedliche Informationen:

HRA-Auszug der GmbH & Co. KG (die KG):

  • Firma der KG (z. B. „Muster GmbH & Co. KG") mit Sitz und Amtsgerichtsbezirk
  • Name der Komplementär-GmbH als persönlich haftender Gesellschafter (mit Verweis auf die HRB-Nummer)
  • Namen der Kommanditisten sowie deren eingetragene Haftsummen
  • Vertretungsregelung: in der Regel alleinige Vertretung durch die Komplementär-GmbH, handelnd durch ihre Geschäftsführer
  • Ggf. eingetragene Prokuristen der KG

HRB-Auszug der Komplementär-GmbH:

  • Firma der GmbH (z. B. „Muster Verwaltungs GmbH") mit Sitz
  • Stammkapital der GmbH
  • Namen der Geschäftsführer und ihre Vertretungsbefugnis (Einzel- oder Gesamtvertretung)
  • Gesellschafter der GmbH (über die Gesellschafterliste, die separat als DK-Dokument abrufbar ist)
  • Ggf. Prokuristen der GmbH

Warum ist die GmbH & Co. KG so verbreitet?

Die GmbH & Co. KG ist die bevorzugte Rechtsform für viele mittelständische Unternehmen, Familiengesellschaften und Fonds. Die Hauptgründe:

  • Haftungsbeschränkung: Durch die GmbH als Komplementär ist die persönliche unbeschränkte Haftung natürlicher Personen ausgeschlossen – anders als bei einer klassischen KG mit natürlicher Person als Komplementär.
  • Steuerliche Flexibilität: Eine KG ist transparent besteuert (Einkünfte werden den Gesellschaftern zugerechnet), was in bestimmten Konstellationen steuerlich vorteilhaft ist. Verluste können ggf. mit anderen Einkünften verrechnet werden.
  • Flexible Gesellschafterstruktur: Kommanditisten können einfach aufgenommen oder ausgewechselt werden, ohne dass eine notarielle Beurkundung erforderlich ist (im Gegensatz zum GmbH-Anteilsverkauf).
  • Nachlassplanung: Besonders in Familienunternehmen können Anteile an der KG schenkweise übertragen werden, während die Komplementär-GmbH die Unternehmensführung sichert.

Wofür wird der Registerauszug einer GmbH & Co. KG benötigt?

In der unternehmerischen Praxis werden die Registerauszüge einer GmbH & Co. KG in folgenden Situationen benötigt:

  • Kreditanträge und Bankgeschäfte: Banken verlangen bei der Kreditvergabe und Kontoeröffnung sowohl den HRA-Auszug der KG als auch den HRB-Auszug der Komplementär-GmbH, um die Vertretungsbefugnis lückenlos nachzuweisen.
  • Notarielle Beurkundungen: Bei Grundstückskäufen, Gesellschafterwechseln oder Kapitalmaßnahmen benötigt der Notar aktuelle Auszüge beider Gesellschaften.
  • Öffentliche Ausschreibungen: Vergabestellen verlangen von GmbH & Co. KGs in der Regel beide Registerauszüge als Eignungsnachweis.
  • Due Diligence: Bei Unternehmenstransaktionen, Beteiligungen und Übernahmen ist die vollständige Prüfung der KG-Struktur essenziell – einschließlich der Gesellschafterliste der GmbH (separat als DK-Dokument).
  • Geschäftspartnerprüfung: Vor Abschluss größerer Verträge prüfen Geschäftspartner, wer die KG wirksam vertreten kann und welche GmbH als Komplementärin eingetragen ist.

Registerauszug für eine GmbH & Co. KG anfordern:
HRA-Auszug der KG oder HRB-Auszug der Komplementär-GmbH – jeweils separat bestellbar.

Registerauszug anfordern

Aktueller vs. chronologischer Abdruck

  • Aktueller Abdruck (12,90 € inkl. MwSt.): Zeigt den gegenwärtigen Registerstand mit aktuellen Kommanditisten, Haftsummen und Geschäftsführern. Geeignet für Vertragsabschlüsse, Kreditanträge und Behördenanforderungen.
  • Chronologischer Abdruck (14,90 € inkl. MwSt.): Dokumentiert alle Eintragungen und Änderungen seit Gründung. Für Due-Diligence-Prüfungen und die Nachverfolgung von Gesellschafterwechseln oder Haftsummenänderungen empfohlen.

Bei einer vollständigen Due-Diligence-Prüfung empfiehlt sich die Kombination des chronologischen HRA-Auszugs der KG mit dem chronologischen HRB-Auszug der Komplementär-GmbH sowie der aktuellen Gesellschafterliste (DK, 9,90 € inkl. MwSt.).

Häufige Fragen – Handelsregisterauszug GmbH & Co. KG

In welchem Register ist eine GmbH & Co. KG eingetragen? +
Eine GmbH & Co. KG besteht aus zwei eingetragenen Gesellschaften: Die KG ist im Handelsregister Abteilung A (HRA) eingetragen, die Komplementär-GmbH im Handelsregister Abteilung B (HRB). Für eine vollständige Prüfung werden in der Regel beide Registerauszüge benötigt.
Was steht im HRA-Auszug einer GmbH & Co. KG? +
Der HRA-Auszug der KG enthält den Firmennamen, den Sitz, die Komplementär-GmbH als persönlich haftenden Gesellschafter (mit HRB-Nummer), die Kommanditisten mit Haftsummen sowie die Vertretungsregelung. Die eigentliche Vertretung der KG übernehmen die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH.
Warum wird eine GmbH als Komplementär eingesetzt? +
In einer klassischen KG haftet der Komplementär unbeschränkt und persönlich mit seinem gesamten Vermögen. Wenn eine GmbH als Komplementär fungiert, ist die unbeschränkte Haftung auf das GmbH-Vermögen begrenzt, da GmbH-Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich für Gesellschaftsschulden haften. Das GmbH & Co. KG-Modell kombiniert so die steuerlichen Vorteile der KG mit dem Haftungsschutz der GmbH.
Was kostet der Registerauszug einer GmbH & Co. KG? +
Aktueller Abdruck: 12,90 € inkl. MwSt., chronologischer Abdruck: 14,90 € inkl. MwSt. – jeweils pro Gesellschaft. Da KG (HRA) und GmbH (HRB) separate Registereinträge sind, werden beide Auszüge einzeln bestellt. Eine optionale Gesellschafterliste der GmbH kostet 9,90 € inkl. MwSt.