Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine der ältesten und bekanntesten Personenhandelsgesellschaften im deutschen Recht. Sie entsteht, wenn sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, um unter einer gemeinschaftlichen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG haften alle Gesellschafter einer OHG persönlich und unbeschränkt. Der Handelsregisterauszug einer OHG wird im Handelsregister Abteilung A (HRA) beim zuständigen Amtsgericht geführt und ist öffentlich zugänglich.

Hinweis zum Register: Die OHG ist im Handelsregister Abteilung A (HRA) eingetragen – nicht im HRB. Das HRA enthält Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) sowie eingetragene Einzelkaufleute (e.K.). Das HRB ist hingegen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG, SE) vorbehalten.

Was steht im Handelsregisterauszug einer OHG?

Der Handelsregisterauszug (HRA-Auszug) einer Offenen Handelsgesellschaft enthält alle wesentlichen Informationen zur Gesellschaft, die amtlich eingetragen und öffentlich zugänglich sind. Dazu gehören typischerweise:

  • Firma der Gesellschaft: Der im Handelsregister eingetragene Name inklusive Rechtsformzusatz „OHG" oder „& Co."
  • Sitz der Gesellschaft: Der eingetragene Geschäftssitz mit Gemeinde und Amtsgerichtsbezirk
  • Gesellschafter: Namen, Geburtsdaten und Wohnorte aller persönlich haftenden Gesellschafter
  • Vertretungsregelung: Wer die Gesellschaft nach außen vertreten darf – bei der OHG grundsätzlich jeder Gesellschafter einzeln, sofern nicht abweichend vereinbart
  • Prokuristen: Namen der erteilten Prokuristen und deren Umfang (Einzel- oder Gesamtprokura)
  • Datum der Erstregistrierung sowie alle nachfolgenden Änderungen (bei chronologischem Abdruck)

Da alle Gesellschafter persönlich haften, ist der Registerauszug einer OHG für Vertragspartner besonders aufschlussreich: Er zeigt, wer konkret für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einsteht und wer rechtswirksame Erklärungen abgeben darf.

OHG im Handelsregister: HRA vs. HRB

Ein häufiger Irrtum in der Praxis ist die Verwechslung der beiden Abteilungen des Handelsregisters. Die OHG gehört stets ins HRA, da es sich um eine Personenhandelsgesellschaft handelt. Die Einteilung folgt dieser Systematik:

  • Handelsregister A (HRA): Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), eingetragener Kaufmann (e.K.)
  • Handelsregister B (HRB): GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA
  • Partnerschaftsregister (PR): Partnerschaftsgesellschaft (PartG, PartG mbB)
  • Gesellschaftsregister (GsR): Eingetragene GbR (eGbR) seit 1.1.2024

Wenn Sie den Registerauszug einer OHG anfordern, erhalten Sie demnach einen HRA-Auszug – entweder als aktuellen Abdruck (aktueller Stand) oder als chronologischen Abdruck (alle historischen Eintragungen und Änderungen).

Haftung in der OHG

Das prägende Merkmal der Offenen Handelsgesellschaft ist die unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter. Gemäß § 126 HGB haftet jeder OHG-Gesellschafter für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich, unmittelbar und gesamtschuldnerisch – und zwar mit seinem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Eine Haftungsbeschränkung auf eine bestimmte Einlage ist bei der OHG nicht möglich.

Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf den Informationswert des Registerauszugs: Wer mit einer OHG Geschäfte macht, kann anhand des Registerauszugs prüfen, wer die haftenden Gesellschafter sind und in welchem Umfang sie zur Vertretung berechtigt sind. Kreditgeber, Lieferanten und Vertragspartner nutzen den HRA-Auszug daher regelmäßig zur Bonitätsprüfung und zur Verifikation der Vertretungsbefugnis.

Wichtig: Ein Handelsregisterauszug belegt die Existenz und die Vertretungsverhältnisse einer OHG. Er ist jedoch keine Bonitätsauskunft im Sinne einer Kreditwürdigkeitsprüfung – er gibt Aufschluss über die rechtliche Struktur, nicht über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft.

Wofür wird ein HRA-Auszug einer OHG benötigt?

In der unternehmerischen Praxis werden Handelsregisterauszüge von OHG-Gesellschaften in zahlreichen Situationen verlangt:

  • Geschäftspartnerprüfung: Neue Geschäftspartner prüfen vor Vertragsabschluss die Vertretungsbefugnis und Gesellschafterstruktur der OHG.
  • Kreditanträge: Banken und Kreditinstitute verlangen bei der Prüfung von Darlehensanträgen einen aktuellen Registerauszug, um die rechtliche Existenz der Gesellschaft und die haftenden Personen zu verifizieren.
  • Notarielle Beurkundungen: Bei Vertragsabschlüssen, Grundstückskäufen oder gesellschaftsrechtlichen Änderungen benötigt der Notar einen aktuellen Registerauszug als Nachweis der Vertretungsbefugnis.
  • Öffentliche Ausschreibungen: Vergabeverfahren der öffentlichen Hand verlangen als Eignungsnachweis häufig einen aktuellen Handelsregisterauszug, der nicht älter als drei bis sechs Monate ist.
  • Eröffnung von Geschäftskonten: Kreditinstitute fordern bei der Kontoeröffnung für eine OHG einen aktuellen HRA-Auszug zur Identifikation der Gesellschaft und ihrer Vertretungsberechtigten.
  • Due-Diligence-Prüfungen: Bei Unternehmenskäufen oder -beteiligungen gehört die Überprüfung des aktuellen Registerauszugs zum Standard-Prüfungsumfang.
  • Rechtliche Auseinandersetzungen: In Gerichtsverfahren kann ein Registerauszug als Nachweis der Partei- und Prozessfähigkeit der OHG erforderlich sein.

Aktueller vs. chronologischer Abdruck bei der OHG

Beim Anfordern eines Handelsregisterauszugs für eine OHG stehen zwei Abdrucktypen zur Verfügung:

  • Aktueller Abdruck: Gibt den aktuellen Registerstand wieder – also die derzeit gültigen Eintragungen. Gesellschafter, Vertretungsregelungen und weitere Angaben werden so angezeigt, wie sie zum Zeitpunkt des Abrufs im Register stehen. Dieser Abdrucktyp genügt in der Regel für Vertragsabschlüsse, Kreditanträge und Ausschreibungen.
  • Chronologischer Abdruck: Zeigt alle bisherigen Eintragungen und Änderungen in zeitlicher Reihenfolge. Hiermit lässt sich die gesamte Registerhistorie einer OHG nachvollziehen – beispielsweise Ein- und Austritte von Gesellschaftern, Sitzverlegungen oder frühere Prokuraerteilungen. Dieser Abdrucktyp ist besonders relevant für Due-Diligence-Prüfungen und rechtliche Nachforschungen.

Gründung und Mindestvoraussetzungen der OHG

Die OHG entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwischen mindestens zwei Gesellschaftern und die Eintragung ins Handelsregister. Anders als bei der GmbH oder AG ist kein Mindestkapital erforderlich. Jeder Gesellschafter ist kraft Gesetzes zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt (§ 116 HGB), sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Diese weitreichende gegenseitige Vertretungsbefugnis macht die Prüfung des Registerauszugs für Vertragspartner besonders wichtig, da abweichende Regelungen nur aus dem Register ersichtlich sind.

Ablauf: So erhalten Sie den Registerauszug einer OHG

  1. Firmennamen eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den Namen der OHG ein. Unsere Autocomplete-Funktion zeigt passende Unternehmen an.
  2. Registernummer bestätigen: Prüfen Sie die vorgeschlagene HRA-Nummer und das zuständige Amtsgericht.
  3. Auszugstyp wählen: Wählen Sie zwischen aktuellem Abdruck (12,90 € inkl. MwSt.) und chronologischem Abdruck (14,90 € inkl. MwSt.).
  4. Sicher bezahlen: Einmalige Zahlung per Kreditkarte – kein Abonnement, keine Folgekosten.
  5. PDF per E-Mail erhalten: Wir rufen das Dokument offiziell aus dem Registerportal ab und stellen es Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten als PDF per E-Mail zu.

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Aktueller oder chronologischer HRA-Abdruck – schnell und unkompliziert per E-Mail.

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Häufige Fragen – Handelsregisterauszug OHG

Was steht im Handelsregisterauszug einer OHG? +
Der HRA-Auszug einer OHG enthält die Firma, den Sitz, die Namen und Adressen aller persönlich haftenden Gesellschafter, die Vertretungsregelung sowie ggf. eingetragene Prokuristen. Beim chronologischen Abdruck sind zusätzlich alle historischen Eintragungen und Änderungen sichtbar.
In welchem Register ist eine OHG eingetragen? +
Eine OHG ist im Handelsregister Abteilung A (HRA) beim zuständigen Amtsgericht eingetragen. Das HRA enthält Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG sowie eingetragene Einzelkaufleute (e.K.). GmbHs und AGs sind hingegen im HRB geführt.
Haften OHG-Gesellschafter persönlich? +
Ja, alle Gesellschafter einer OHG haften persönlich, unmittelbar und gesamtschuldnerisch für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft – auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Haftungsbeschränkung ist bei der OHG nicht möglich.
Was ist der Unterschied zwischen HRA und HRB? +
Das HRA (Handelsregister Abteilung A) führt Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute (OHG, KG, e.K.). Das HRB (Handelsregister Abteilung B) führt Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, KGaA). Eine OHG ist stets im HRA eingetragen.
Wofür wird ein Handelsregisterauszug einer OHG benötigt? +
Typische Anwendungsfälle sind Geschäftspartnerprüfungen, Kreditanträge, notarielle Beurkundungen, öffentliche Ausschreibungen, Kontoeröffnungen und Due-Diligence-Prüfungen. Der Auszug belegt die Existenz der Gesellschaft und weist die vertretungsberechtigten Gesellschafter nach.
Was kostet ein Handelsregisterauszug für eine OHG? +
Aktueller Abdruck: 12,90 € inkl. MwSt. Chronologischer Abdruck: 14,90 € inkl. MwSt. Alle Preise sind Einmalzahlungen ohne Abonnement oder Folgekosten.