Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine besondere Kapitalgesellschaftsform des deutschen Rechts, die Elemente der Kommanditgesellschaft (KG) und der Aktiengesellschaft (AG) verbindet. Sie eignet sich vor allem für Unternehmen, bei denen eine Gründerfamilie oder ein unternehmerisch tätiger Gesellschafter die Kontrolle über das operative Geschäft behalten möchte, während gleichzeitig Kapital über den Kapitalmarkt aufgenommen werden kann. Wie die AG ist die KGaA im Handelsregister Abteilung B (HRB) beim zuständigen Amtsgericht eingetragen.

HRB-Eintragung: Die KGaA ist stets im Handelsregister Abteilung B (HRB) eingetragen – gemeinsam mit GmbH, AG, SE und UG. Der Registerauszug kann über unser Portal schnell und bequem als PDF per E-Mail abgerufen werden.

Was ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)?

Die KGaA ist in den §§ 278–290 des Aktiengesetzes (AktG) geregelt. Sie ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gläubigern gegenüber unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter, sog. Komplementär) und die übrigen Gesellschafter an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre).

Die wesentlichen Merkmale der KGaA im Überblick:

  • Doppelte Gesellschafterstruktur: Es gibt mindestens einen Komplementär (persönlich haftend, führt die Geschäfte) und eine Vielzahl von Kommanditaktionären (haften nur mit ihrer Einlage, ähnlich wie Aktionäre einer AG).
  • Mindestgrundkapital: Das Grundkapital beträgt mindestens 50.000 € und ist in Aktien eingeteilt (§ 278 Abs. 3 i. V. m. § 7 AktG).
  • Geschäftsführung durch Komplementär: Der oder die Komplementäre führen die Geschäfte und vertreten die Gesellschaft nach außen. Anders als bei der AG gibt es bei der KGaA keinen Vorstand im klassischen Sinne.
  • Aufsichtsrat: Die KGaA hat wie die AG einen Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung der Komplementäre überwacht. Er hat jedoch eingeschränkte Befugnisse gegenüber dem AG-Aufsichtsrat, da die Komplementäre eine stärkere Stellung einnehmen.
  • Hauptversammlung: Die Kommanditaktionäre sind in der Hauptversammlung vertreten. Bestimmte grundlegende Entscheidungen bedürfen der Zustimmung sowohl der Hauptversammlung als auch der Komplementäre.
  • Rechtsformzusatz: Die Gesellschaft muss den Zusatz „KGaA" (oder „Kommanditgesellschaft auf Aktien") im Firmennamen führen.

KGaA versus AG – die wichtigsten Unterschiede

Obwohl KGaA und AG beide im HRB eingetragen sind und börsennotiert sein können, unterscheiden sie sich in wesentlichen Punkten:

  • Haftung: Bei der AG haften alle Aktionäre nur mit ihrer Einlage. Bei der KGaA haftet mindestens ein Komplementär persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.
  • Unternehmenskontrolle: Bei der AG kann ein Großaktionär die Kontrolle verlieren, wenn Aktien breit gestreut werden. Der Komplementär der KGaA behält dagegen die Geschäftsführungskompetenz auch dann, wenn sein Anteil am Grundkapital gering ist – ein zentraler Vorteil für Gründerfamilien.
  • Feindliche Übernahmen: Die KGaA ist strukturell robuster gegen feindliche Übernahmen, da die Komplementäre in der Regel nicht gegen ihren Willen abgewählt werden können.
  • Komplementär als juristische Person: In der Praxis ist der Komplementär häufig eine GmbH (dann: „GmbH & Co. KGaA"), wodurch die persönliche Haftung faktisch begrenzt wird, da die GmbH-Gesellschafter nur mit dem GmbH-Vermögen haften.

Was steht im Handelsregisterauszug einer KGaA?

Der HRB-Auszug einer Kommanditgesellschaft auf Aktien enthält alle amtlich eingetragenen Angaben:

  • Firma: Eingetragener Firmenname mit dem Zusatz „KGaA" oder „Kommanditgesellschaft auf Aktien"
  • Sitz: Eingetragener Geschäftssitz mit Gemeinde und Amtsgerichtsbezirk
  • Unternehmensgegenstand: Beschreibung der Geschäftstätigkeit, wie in der Satzung festgelegt
  • Persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre): Namen und Angaben zur Vertretungsbefugnis; bei einer GmbH & Co. KGaA ist die Komplementär-GmbH eingetragen
  • Grundkapital: Höhe des eingetragenen Grundkapitals
  • Aufsichtsrat: Mitglieder des Aufsichtsrats mit Namen und Funktion
  • Prokuristen: Soweit Prokura erteilt wurde, sind die Prokuristen eingetragen
  • Satzungsänderungen: Vermerke über Änderungen der Satzung mit Datum
  • Kapitalmaßnahmen: Erhöhungen oder Herabsetzungen des Grundkapitals
Aktuell vs. chronologisch: Der aktuelle Abdruck zeigt den aktuellen Stand aller Eintragungen. Der chronologische Abdruck enthält zusätzlich alle früheren Eintragungen und Löschungen – wertvoll für die Due-Diligence-Prüfung oder die Analyse historischer Gesellschafterstrukturen.

Bekannte Unternehmen in der Rechtsform KGaA

Die KGaA ist eine relativ seltene, aber in bestimmten Branchen etablierte Rechtsform. Sie findet sich vor allem bei traditionsreichen Familienunternehmen, die an die Börse gegangen sind, ohne die Kontrolle der Gründerfamilie aufzugeben:

  • Henkel KGaA (Düsseldorf) – Hersteller von Markenartikeln (Persil, Schwarzkopf); die Familie Henkel hält die Komplementär-Funktion
  • Merck KGaA (Darmstadt) – Pharma- und Chemieunternehmen, älteste Pharmafirma der Welt; die Familie Merck ist als Komplementär beteiligt
  • Fresenius SE & Co. KGaA (Bad Homburg) – Gesundheitskonzern; Sonderform als SE & Co. KGaA, bei der der Komplementär eine SE ist
  • Volkswagen AG (bis 2002 Volkswagenwerk GmbH und VW KGaA) – historisches Beispiel; heute AG

Diese Beispiele zeigen, dass die KGaA insbesondere dann gewählt wird, wenn strategische Kontrolle langfristig gesichert werden soll und gleichzeitig Zugang zum Kapitalmarkt benötigt wird.

Wofür wird der Handelsregisterauszug einer KGaA benötigt?

In der Praxis wird der HRB-Auszug einer KGaA in verschiedenen geschäftlichen und rechtlichen Situationen angefordert:

  • Due-Diligence-Prüfungen: Bei Unternehmenstransaktionen, M&A-Projekten oder der Prüfung von Kooperationspartnern ist der aktuelle und chronologische Registerauszug eine der ersten Informationsquellen zur Beurteilung der Gesellschafterstruktur, der Vertretungsbefugnis und historischer Veränderungen.
  • Kreditanträge und Bankgeschäfte: Kreditinstitute verlangen bei Firmenfinanzierungen den aktuellen Handelsregisterauszug, um die Vertretungsberechtigung des Komplementärs zu verifizieren.
  • Notarielle Beurkundungen: Bei Grundstücksgeschäften, Kapitalmaßnahmen oder anderen beurkundungspflichtigen Vorgängen benötigt der Notar einen aktuellen HRB-Auszug.
  • Öffentliche Ausschreibungen: Zur Teilnahme an Vergabeverfahren müssen KGaAs ihre rechtliche Existenz und Vertretungsberechtigung durch einen aktuellen Registerauszug nachweisen.
  • Geschäftspartnerprüfung: Vertragspartner prüfen vor Vertragsabschluss, ob der unterzeichnende Komplementär tatsächlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt ist.
  • Aufsichtsrechtliche Anforderungen: Bei börsennotierten KGaAs fordern Regulierungsbehörden und Wirtschaftsprüfer im Rahmen von Prüfungen regelmäßig aktuelle Registerauszüge an.

GmbH & Co. KGaA – die Sonderform

Eine in der Praxis relevante Variante ist die GmbH & Co. KGaA: Hier ist der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Diese Konstruktion kombiniert die Kontrollvorteile der KGaA mit einer Begrenzung der persönlichen Haftung, da die Gesellschafter der Komplementär-GmbH nur mit dem GmbH-Vermögen haften. Im Handelsregister erscheint in diesem Fall die GmbH als Komplementär, und der Auszug der KGaA verweist auf die eingetragene Komplementär-GmbH.

Ähnlich funktioniert die SE & Co. KGaA, bei der eine Societas Europaea (SE) die Komplementär-Funktion übernimmt – eine in internationalen Konzernen verbreitete Konstruktion.

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Häufige Fragen – Handelsregisterauszug KGaA

In welchem Register ist eine KGaA eingetragen? +
Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist im Handelsregister Abteilung B (HRB) beim zuständigen Amtsgericht eingetragen. Als Kapitalgesellschaft fällt sie unter das Aktiengesetz (AktG) und wird im HRB gemeinsam mit GmbH, AG, SE und UG geführt.
Was ist der Unterschied zwischen KGaA und AG? +
Bei der Aktiengesellschaft (AG) haften alle Aktionäre nur mit ihrer Einlage. Bei der KGaA gibt es mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär), der unbeschränkt haftet und die Geschäfte führt. Die übrigen Kommanditaktionäre haften wie AG-Aktionäre nur mit ihrer Einlage. Die KGaA bietet dem Komplementär dauerhaften Einfluss auf die Unternehmensführung – unabhängig vom Anteil am Grundkapital.
Was steht im Handelsregisterauszug einer KGaA? +
Der HRB-Auszug enthält Firmenname, Sitz, Unternehmensgegenstand, die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) mit Vertretungsbefugnis, das Grundkapital sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Bei einer GmbH & Co. KGaA erscheint die Komplementär-GmbH als vertretungsberechtigte Gesellschafterin.
Was kostet ein Handelsregisterauszug für eine KGaA? +
Aktueller Abdruck: 24,90 € inkl. MwSt. Chronologischer Abdruck: 24,90 € inkl. MwSt. Alle Preise sind Einmalzahlungen ohne Abonnement oder Folgekosten.
Kann eine KGaA börsennotiert sein? +
Ja, die KGaA kann wie die AG ihre Aktien an einer Börse notieren lassen. Bekannte börsennotierte KGaAs sind unter anderem Henkel KGaA und Merck KGaA. Die Börsennotierung ändert nichts an der Registerpflicht im HRB und der Möglichkeit, über unser Portal schnell einen aktuellen Registerauszug anzufordern.