Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form einer Personengesellschaft in Deutschland. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 können GbR-Gesellschaften freiwillig in das neu geschaffene Gesellschaftsregister (GsR) eingetragen werden. Eine eingetragene GbR führt dann den Zusatz eGbR und hat Rechtspersönlichkeit.
Was steht im Registerauszug einer eGbR?
Der Gesellschaftsregisterauszug (GsR) einer eingetragenen GbR enthält die wesentlichen öffentlich zugänglichen Informationen zur Gesellschaft. Diese umfassen typischerweise:
- Firma der Gesellschaft: Der gewählte Name mit dem Zusatz „eGbR"
- Sitz der Gesellschaft: Die eingetragene Geschäftsanschrift
- Gesellschafter: Namen und Wohnorte aller Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen)
- Vertretungsregelung: Wer die Gesellschaft nach außen vertreten darf und in welchem Umfang
- Datum der Eintragung sowie etwaige spätere Änderungen
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG ist bei der eGbR kein Mindestkapital vorgeschrieben und im Register eingetragen. Die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch.
GbR, eGbR und der Unterschied zum Handelsregister
Die GbR bzw. eGbR wird nicht im Handelsregister (HRB/HRA), sondern im Gesellschaftsregister (GsR) geführt. Das Gesellschaftsregister ist ebenfalls beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) angesiedelt und öffentlich einsehbar, unterscheidet sich aber vom Handelsregister in Bezug auf die eintragungspflichtigen Rechtsformen:
- Handelsregister A (HRA): OHG, KG, Einzelkaufleute
- Handelsregister B (HRB): GmbH, UG, AG, SE, KGaA
- Gesellschaftsregister (GsR): eGbR (eingetragene GbR)
- Partnerschaftsregister (PR): PartG, PartG mbB
Wer also einen Registernachweis über eine GbR benötigt, muss einen Gesellschaftsregisterauszug (GsR-Auszug) anfordern – und zwar nur dann, wenn die Gesellschaft als eGbR eingetragen ist.
Wofür wird ein GsR-Auszug einer eGbR benötigt?
Ein Gesellschaftsregisterauszug einer eGbR wird in der Praxis vor allem in folgenden Situationen verlangt:
- Grundstücksgeschäfte: Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien muss die eGbR für eine Eintragung im Grundbuch nachweisen, dass sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Dies war vor der MoPeG-Reform ein zentrales Problem nicht eingetragener GbRs.
- Notartermine & Beurkundungen: Notare verlangen für Vertragsabschlüsse einen aktuellen Registerauszug als Nachweis der Vertretungsbefugnis.
- Kontoeröffnung bei Banken: Kreditinstitute fordern bei der Eröffnung von Geschäftskonten für eine eGbR einen Auszug aus dem Gesellschaftsregister.
- Geschäftspartnerprüfung: Unternehmen, die mit einer eGbR zusammenarbeiten möchten, können die Vertretungsverhältnisse und Gesellschafterstruktur über den Registerauszug verifizieren.
- Öffentliche Ausschreibungen: Bei Vergabeverfahren ist häufig ein aktueller Registernachweis als Teil der Eignungsnachweise vorzulegen.
Haftung in der GbR und eGbR
Ein wesentliches Merkmal der GbR – und damit auch der eGbR – ist die persönliche Haftung der Gesellschafter. Anders als bei der GmbH oder UG gibt es keine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen: Alle Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Dies macht den Registerauszug auch für potenzielle Vertragspartner besonders relevant, da er Aufschluss über die Personen gibt, die letztlich für die Gesellschaft haften.
Typische Anwendungsfälle für einen GsR-Auszug
In der Praxis begegnet man GbR-Strukturen häufig in bestimmten Bereichen. Anwaltssozietäten, Ärzte- oder Praxisgemeinschaften sowie Architekturgemeinschaften sind klassische Beispiele, sofern sie sich nicht als Partnerschaftsgesellschaft (PartG) eingetragen haben. Auch bei Immobilienbesitzgemeinschaften unter mehreren Eigentümern wird häufig eine GbR gewählt. Mit der Möglichkeit zur Eintragung als eGbR wird die Rechtssicherheit dieser Gesellschaftsformen erheblich gestärkt, da Dritte die Vertretungsverhältnisse nun amtlich prüfen können.
Ablauf: So erhalten Sie den Registerauszug einer eGbR
- Firmennamen eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den Namen der eGbR ein. Unsere Autocomplete-Funktion unterstützt Sie bei der Suche.
- Registernummer bestätigen: Prüfen Sie die vorgeschlagene Registernummer (z. B. GsR 123) und das zuständige Amtsgericht.
- Auszugstyp wählen: Wählen Sie zwischen aktuellem und chronologischem Abdruck.
- Sicher bezahlen: Einmalige Zahlung per Kreditkarte – kein Abonnement, keine Folgekosten.
- PDF per E-Mail erhalten: Wir rufen das Dokument offiziell aus dem Registerportal ab und stellen es Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten als PDF per E-Mail zu.
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