Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ist eine seit 2013 in Deutschland anerkannte Sonderform der Partnerschaftsgesellschaft. Sie verbindet die Flexibilität der klassischen PartG mit einer partiellen Haftungsbeschränkung und ist vor allem bei größeren Kanzleien und Beratungsgesellschaften der freien Berufe verbreitet. Wie jede Partnerschaftsgesellschaft wird die PartG mbB nicht im Handelsregister, sondern im Partnerschaftsregister (PR) beim zuständigen Amtsgericht eingetragen.
Was steht im PR-Auszug einer PartG mbB?
Der Partnerschaftsregisterauszug einer PartG mbB enthält alle amtlich eingetragenen Angaben zur Gesellschaft. Dazu gehören:
- Name der Partnerschaft: Einschließlich des Pflichtbestandteils „mit beschränkter Berufshaftung" oder des Kürzels „mbB" sowie mindestens eines Partnernamens
- Sitz der Partnerschaft: Eingetragener Sitz mit Gemeinde und zuständigem Amtsgerichtsbezirk
- Gegenstand der Partnerschaft: Die ausgeübten freien Berufe und der Tätigkeitsbereich
- Partner: Namen aller eingetragenen Partner mit Berufsbezeichnung und Wohnort
- Vertretungsregelung: Einzelvertretung oder Gesamtvertretung der Partner
- Prokuristen: Namen eingetragener Prokuristen, soweit vorhanden
- Haftungsbeschränkungsvermerk: Der ausdrückliche Eintrag der Haftungsbeschränkung nach § 8 Abs. 4 PartGG
- Historische Eintragungen: Beim chronologischen Abdruck vollständige Geschichte der Gesellschaft mit allen Änderungen seit Gründung
Haftung bei der PartG mbB: Was ist beschränkt, was nicht?
Die Haftungsbeschränkung der PartG mbB gilt ausschließlich für Ansprüche aus fehlerhafter Berufsausübung. Sie greift jedoch nur, wenn die Partnerschaft eine Berufshaftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Mindesthöhe unterhält. Im Einzelnen gilt:
- Beschränkt: Haftung der Partner mit ihrem Privatvermögen für Fehler aus der Berufsausübung (z. B. Beratungsfehler, Fristversäumnisse, fehlerhafte Gutachten). In diesen Fällen haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
- Nicht beschränkt: Für allgemeine Verbindlichkeiten der Gesellschaft (z. B. Mietverträge, Gehälter, Lieferantenrechnungen) haften die Partner weiterhin persönlich und gesamtschuldnerisch.
- Bedingung: Besteht keine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung, entfällt die Haftungsbeschränkung automatisch – ohne dass eine Eintragung im Register erforderlich wäre.
Diese Konstruktion macht die PartG mbB besonders attraktiv für Berufsträger, die ihre persönliche Haftung für Berufsrisiken begrenzen möchten, ohne die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wählen zu müssen.
Mindestversicherungssummen nach Berufsgruppe
Das PartGG verweist für die Mindestversicherungssumme auf die jeweiligen Berufsgesetze. Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
- Rechtsanwälte: Mindestens 2,5 Millionen Euro je Versicherungsfall (§ 51a BRAO); bei Sozietäten wird die Summe nach Partnerzahl gestaffelt
- Steuerberater: Mindestens 1 Million Euro je Versicherungsfall (§ 67a StBerG)
- Wirtschaftsprüfer: Mindestens 1 Million Euro je Versicherungsfall (§ 54 WPO)
- Ärzte und Zahnärzte: Mindestversicherungssummen nach den Berufsordnungen der jeweiligen Ärztekammern
- Architekten und Ingenieure: Mindestdeckungssummen nach den Baukammerngesetzen der einzelnen Bundesländer
Ohne lückenlose Versicherungsdeckung in der vorgeschriebenen Mindesthöhe gilt die Haftungsbeschränkung nicht – selbst wenn der mbB-Vermerk im Register eingetragen ist.
Namensführung bei der PartG mbB
Der Name einer PartG mbB unterliegt denselben Grundregeln wie die klassische PartG, muss jedoch zusätzlich den Haftungsbeschränkungszusatz tragen. Zulässige Bezeichnungen sind etwa:
- „Schulz & Partner Rechtsanwälte mbB"
- „Brandt, Weber & Kollegen Steuerberater Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung"
- „Meier Architekten PartGmbB"
Der Zusatz muss sowohl im eingetragenen Namen als auch auf allen Geschäftsbriefen, der Kanzleiwebsite und sonstigen öffentlichen Kommunikationsmitteln erscheinen, damit Geschäftspartner und Mandanten über die Haftungsbeschränkung informiert sind.
Wofür wird ein PR-Auszug der PartG mbB benötigt?
Der Partnerschaftsregisterauszug ist das zentrale Dokument zum Nachweis der Existenz und Vertretungsbefugnis einer PartG mbB. Typische Anforderungsgründe sind:
- Mandatsverhältnisse und Beauftragungen: Institutionelle Auftraggeber, Großkonzerne und öffentliche Stellen verlangen den aktuellen PR-Auszug zur Identifikation der vertretungsberechtigten Partner und zur Bestätigung des Haftungsstatus.
- Kreditanträge und Bankgeschäfte: Kreditinstitute prüfen anhand des Registerauszugs die Gesellschaftsstruktur und die Vertretungsbefugnis der handelnden Partner.
- Öffentliche Ausschreibungen: Vergabestellen fordern den Partnerschaftsregisterauszug als Eignungsnachweis an. Bei Planungs- und Beratungsleistungen ist der Nachweis der Rechtsform und Haftungsstruktur oft ausdrücklich vorgeschrieben.
- Notarielle Beurkundungen: Bei Grundstücksgeschäften, gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen oder Aufnahme neuer Partner benötigt der Notar den aktuellen Registerauszug zur Feststellung der Vertretungsbefugnis.
- Due-Diligence-Prüfungen: Bei Kooperations- oder Fusionsgesprächen zwischen Kanzleien und Beratungsgesellschaften gehört der chronologische PR-Auszug zum Standard der rechtlichen Prüfung.
- Berufsständische Verfahren: Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern und andere Berufskammern können den aktuellen Registerauszug im Rahmen von Zulassungsverfahren oder Aufsichtsmaßnahmen anfordern.
- Versicherungsangelegenheiten: Bei Änderungen der Partnerstruktur müssen Versicherungen über neue Partner informiert werden; der Registerauszug dient als Nachweis gegenüber dem Versicherer.
Aktueller vs. chronologischer Abdruck
Beim Anfordern eines PR-Auszugs stehen zwei Varianten zur Wahl:
- Aktueller Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.): Zeigt den gegenwärtigen Registerstand – aktuelle Partner, Vertretungsregelung, Haftungsbeschränkungsvermerk. Geeignet für Vertragsabschlüsse, Ausschreibungen und Kreditanträge.
- Chronologischer Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.): Enthält die vollständige Registerhistorie seit Gründung der Partnerschaft, einschließlich aller Partnerwechsel, Namensänderungen, Sitzverlegungen und Änderungen der Vertretungsregelung. Besonders relevant für Due-Diligence-Prüfungen und die rechtliche Nachverfolgung der Gesellschaftsgeschichte.
So erhalten Sie den Partnerschaftsregisterauszug
- Firmennamen eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den Namen der PartG mbB ein. Die Autocomplete-Funktion zeigt passende Einträge aus der Firmendatenbank an.
- Registernummer bestätigen: Prüfen Sie die vorgeschlagene PR-Nummer und das zuständige Amtsgericht.
- Auszugstyp wählen: Aktueller Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.) oder chronologischer Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.).
- Sicher bezahlen: Einmalige Zahlung per Kreditkarte – kein Abonnement, keine Folgekosten.
- PDF per E-Mail: Wir rufen das Dokument direkt aus dem Registerportal ab und stellen es Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten als PDF per E-Mail zu.
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