Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ist eine seit 2013 in Deutschland anerkannte Sonderform der Partnerschaftsgesellschaft. Sie verbindet die Flexibilität der klassischen PartG mit einer partiellen Haftungsbeschränkung und ist vor allem bei größeren Kanzleien und Beratungsgesellschaften der freien Berufe verbreitet. Wie jede Partnerschaftsgesellschaft wird die PartG mbB nicht im Handelsregister, sondern im Partnerschaftsregister (PR) beim zuständigen Amtsgericht eingetragen.

Hinweis zum Register: Die PartG mbB ist im Partnerschaftsregister (PR) eingetragen – nicht im Handelsregister (HRA oder HRB). Die Registernummer beginnt mit „PR", zum Beispiel „PR 567 München". Der Haftungsbeschränkungszusatz „mit beschränkter Berufshaftung" oder „mbB" ist zwingend im Firmennamen und im Registereintrag vermerkt.

Was steht im PR-Auszug einer PartG mbB?

Der Partnerschaftsregisterauszug einer PartG mbB enthält alle amtlich eingetragenen Angaben zur Gesellschaft. Dazu gehören:

  • Name der Partnerschaft: Einschließlich des Pflichtbestandteils „mit beschränkter Berufshaftung" oder des Kürzels „mbB" sowie mindestens eines Partnernamens
  • Sitz der Partnerschaft: Eingetragener Sitz mit Gemeinde und zuständigem Amtsgerichtsbezirk
  • Gegenstand der Partnerschaft: Die ausgeübten freien Berufe und der Tätigkeitsbereich
  • Partner: Namen aller eingetragenen Partner mit Berufsbezeichnung und Wohnort
  • Vertretungsregelung: Einzelvertretung oder Gesamtvertretung der Partner
  • Prokuristen: Namen eingetragener Prokuristen, soweit vorhanden
  • Haftungsbeschränkungsvermerk: Der ausdrückliche Eintrag der Haftungsbeschränkung nach § 8 Abs. 4 PartGG
  • Historische Eintragungen: Beim chronologischen Abdruck vollständige Geschichte der Gesellschaft mit allen Änderungen seit Gründung

Haftung bei der PartG mbB: Was ist beschränkt, was nicht?

Die Haftungsbeschränkung der PartG mbB gilt ausschließlich für Ansprüche aus fehlerhafter Berufsausübung. Sie greift jedoch nur, wenn die Partnerschaft eine Berufshaftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Mindesthöhe unterhält. Im Einzelnen gilt:

  • Beschränkt: Haftung der Partner mit ihrem Privatvermögen für Fehler aus der Berufsausübung (z. B. Beratungsfehler, Fristversäumnisse, fehlerhafte Gutachten). In diesen Fällen haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
  • Nicht beschränkt: Für allgemeine Verbindlichkeiten der Gesellschaft (z. B. Mietverträge, Gehälter, Lieferantenrechnungen) haften die Partner weiterhin persönlich und gesamtschuldnerisch.
  • Bedingung: Besteht keine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung, entfällt die Haftungsbeschränkung automatisch – ohne dass eine Eintragung im Register erforderlich wäre.

Diese Konstruktion macht die PartG mbB besonders attraktiv für Berufsträger, die ihre persönliche Haftung für Berufsrisiken begrenzen möchten, ohne die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wählen zu müssen.

Wichtiger Unterschied zur GmbH: Die PartG mbB ist keine Kapitalgesellschaft – es gibt kein Mindestkapital und keinen Eintrag im Handelsregister. Die Haftungsbeschränkung ist enger gefasst als bei der GmbH: Sie schützt nur vor Berufsausübungsfehlern, nicht vor sämtlichen gesellschaftlichen Verbindlichkeiten.

Mindestversicherungssummen nach Berufsgruppe

Das PartGG verweist für die Mindestversicherungssumme auf die jeweiligen Berufsgesetze. Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

  • Rechtsanwälte: Mindestens 2,5 Millionen Euro je Versicherungsfall (§ 51a BRAO); bei Sozietäten wird die Summe nach Partnerzahl gestaffelt
  • Steuerberater: Mindestens 1 Million Euro je Versicherungsfall (§ 67a StBerG)
  • Wirtschaftsprüfer: Mindestens 1 Million Euro je Versicherungsfall (§ 54 WPO)
  • Ärzte und Zahnärzte: Mindestversicherungssummen nach den Berufsordnungen der jeweiligen Ärztekammern
  • Architekten und Ingenieure: Mindestdeckungssummen nach den Baukammerngesetzen der einzelnen Bundesländer

Ohne lückenlose Versicherungsdeckung in der vorgeschriebenen Mindesthöhe gilt die Haftungsbeschränkung nicht – selbst wenn der mbB-Vermerk im Register eingetragen ist.

Namensführung bei der PartG mbB

Der Name einer PartG mbB unterliegt denselben Grundregeln wie die klassische PartG, muss jedoch zusätzlich den Haftungsbeschränkungszusatz tragen. Zulässige Bezeichnungen sind etwa:

  • „Schulz & Partner Rechtsanwälte mbB"
  • „Brandt, Weber & Kollegen Steuerberater Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung"
  • „Meier Architekten PartGmbB"

Der Zusatz muss sowohl im eingetragenen Namen als auch auf allen Geschäftsbriefen, der Kanzleiwebsite und sonstigen öffentlichen Kommunikationsmitteln erscheinen, damit Geschäftspartner und Mandanten über die Haftungsbeschränkung informiert sind.

Wofür wird ein PR-Auszug der PartG mbB benötigt?

Der Partnerschaftsregisterauszug ist das zentrale Dokument zum Nachweis der Existenz und Vertretungsbefugnis einer PartG mbB. Typische Anforderungsgründe sind:

  • Mandatsverhältnisse und Beauftragungen: Institutionelle Auftraggeber, Großkonzerne und öffentliche Stellen verlangen den aktuellen PR-Auszug zur Identifikation der vertretungsberechtigten Partner und zur Bestätigung des Haftungsstatus.
  • Kreditanträge und Bankgeschäfte: Kreditinstitute prüfen anhand des Registerauszugs die Gesellschaftsstruktur und die Vertretungsbefugnis der handelnden Partner.
  • Öffentliche Ausschreibungen: Vergabestellen fordern den Partnerschaftsregisterauszug als Eignungsnachweis an. Bei Planungs- und Beratungsleistungen ist der Nachweis der Rechtsform und Haftungsstruktur oft ausdrücklich vorgeschrieben.
  • Notarielle Beurkundungen: Bei Grundstücksgeschäften, gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen oder Aufnahme neuer Partner benötigt der Notar den aktuellen Registerauszug zur Feststellung der Vertretungsbefugnis.
  • Due-Diligence-Prüfungen: Bei Kooperations- oder Fusionsgesprächen zwischen Kanzleien und Beratungsgesellschaften gehört der chronologische PR-Auszug zum Standard der rechtlichen Prüfung.
  • Berufsständische Verfahren: Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern und andere Berufskammern können den aktuellen Registerauszug im Rahmen von Zulassungsverfahren oder Aufsichtsmaßnahmen anfordern.
  • Versicherungsangelegenheiten: Bei Änderungen der Partnerstruktur müssen Versicherungen über neue Partner informiert werden; der Registerauszug dient als Nachweis gegenüber dem Versicherer.

Aktueller vs. chronologischer Abdruck

Beim Anfordern eines PR-Auszugs stehen zwei Varianten zur Wahl:

  • Aktueller Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.): Zeigt den gegenwärtigen Registerstand – aktuelle Partner, Vertretungsregelung, Haftungsbeschränkungsvermerk. Geeignet für Vertragsabschlüsse, Ausschreibungen und Kreditanträge.
  • Chronologischer Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.): Enthält die vollständige Registerhistorie seit Gründung der Partnerschaft, einschließlich aller Partnerwechsel, Namensänderungen, Sitzverlegungen und Änderungen der Vertretungsregelung. Besonders relevant für Due-Diligence-Prüfungen und die rechtliche Nachverfolgung der Gesellschaftsgeschichte.

So erhalten Sie den Partnerschaftsregisterauszug

  1. Firmennamen eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den Namen der PartG mbB ein. Die Autocomplete-Funktion zeigt passende Einträge aus der Firmendatenbank an.
  2. Registernummer bestätigen: Prüfen Sie die vorgeschlagene PR-Nummer und das zuständige Amtsgericht.
  3. Auszugstyp wählen: Aktueller Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.) oder chronologischer Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.).
  4. Sicher bezahlen: Einmalige Zahlung per Kreditkarte – kein Abonnement, keine Folgekosten.
  5. PDF per E-Mail: Wir rufen das Dokument direkt aus dem Registerportal ab und stellen es Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten als PDF per E-Mail zu.

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Häufige Fragen – Partnerschaftsregisterauszug PartG mbB

Was steht im Partnerschaftsregisterauszug einer PartG mbB? +
Der PR-Auszug einer PartG mbB enthält den Namen der Partnerschaft mit dem Zusatz „mbB" oder „mit beschränkter Berufshaftung", den Sitz, den Gegenstand der Partnerschaft (ausgeübte freie Berufe), alle eingetragenen Partner mit Berufsbezeichnung und Wohnort, die Vertretungsregelung sowie den Haftungsbeschränkungsvermerk nach § 8 Abs. 4 PartGG. Der chronologische Abdruck zeigt zusätzlich alle historischen Eintragungen seit Gründung.
Worin unterscheidet sich die PartG mbB von der klassischen PartG? +
Der entscheidende Unterschied ist die Haftung für berufliche Fehler: Bei der klassischen PartG haften alle Partner persönlich und unbeschränkt. Bei der PartG mbB ist diese Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, sofern eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung besteht. Für allgemeine Verbindlichkeiten (Miete, Personalkosten etc.) bleibt die persönliche Haftung der Partner bestehen. Außerdem muss die PartG mbB den Haftungsbeschränkungszusatz im Namen führen und im Partnerschaftsregister eintragen lassen.
In welchem Register ist eine PartG mbB eingetragen? +
Die PartG mbB ist im Partnerschaftsregister (PR) eingetragen, das vom Handelsregister (HRA/HRB) getrennt geführt wird. Das PR wird ebenfalls bei den Amtsgerichten geführt und ist öffentlich zugänglich. Die Registernummer beginnt mit „PR", z. B. „PR 567 München".
Welche Berufshaftpflichtversicherung ist für die PartG mbB erforderlich? +
Das PartGG verweist auf die jeweiligen Berufsgesetze. Für Rechtsanwälte sind es mindestens 2,5 Millionen Euro je Versicherungsfall (§ 51a BRAO), für Steuerberater mindestens 1 Million Euro (§ 67a StBerG), für Wirtschaftsprüfer mindestens 1 Million Euro (§ 54 WPO). Ohne ausreichende Versicherungsdeckung entfällt die Haftungsbeschränkung automatisch – unabhängig vom Registereintrag.
Was kostet ein Partnerschaftsregisterauszug für eine PartG mbB? +
Aktueller Abdruck: 24,90 € inkl. MwSt. Chronologischer Abdruck: 24,90 € inkl. MwSt. Alle Preise sind Einmalzahlungen ohne Abonnement oder Folgekosten.
Kann eine PartG mbB in eine andere Rechtsform umgewandelt werden? +
Ja. Eine PartG mbB kann beispielsweise in eine klassische PartG umgewandelt werden, indem der Haftungsbeschränkungsvermerk aus dem Register gelöscht wird. Eine Umwandlung in eine GmbH oder andere Kapitalgesellschaft ist nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) ebenfalls möglich, erfordert aber eine notarielle Beurkundung und eine Eintragung im Handelsregister. In jedem Fall sollte die Umwandlung rechtlich und steuerlich sorgfältig vorbereitet werden.
Wie schnell erhalte ich den Auszug? +
In der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten nach Zahlungseingang. Wir rufen das Dokument direkt aus dem Registerportal ab und stellen es Ihnen als PDF per E-Mail zu.