Die AG & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft, bei der eine Aktiengesellschaft die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär) übernimmt. Sie funktioniert nach demselben Prinzip wie die bekannte GmbH & Co. KG, setzt jedoch statt einer GmbH eine AG als Komplementärin ein. Da die Konstruktion aus zwei eigenständigen Gesellschaften besteht – der KG und der Komplementär-AG – ist sie in zwei verschiedenen Handelsregistern eingetragen: die KG im Handelsregister Abteilung A (HRA), die AG im Handelsregister Abteilung B (HRB).

Zwei Auszüge, zwei Register: Für eine vollständige rechtliche Prüfung einer AG & Co. KG werden in der Regel beide Registerauszüge benötigt – der HRA-Auszug der KG und der HRB-Auszug der Komplementär-AG. Beide Auszüge können separat bestellt werden.

Struktur der AG & Co. KG

Die AG & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren einziger persönlich haftender Gesellschafter eine Aktiengesellschaft ist. Das Grundmodell sieht so aus:

  • KG (Kommanditgesellschaft): Die operative Gesellschaft und damit das eigentliche Unternehmen. Eingetragen im HRA. Ihre Gesellschafter sind die Komplementär-AG (persönlich haftend) sowie ein oder mehrere Kommanditisten, die nur bis zur Höhe ihrer eingetragenen Haftsumme haften.
  • Komplementär-AG: Eine Aktiengesellschaft, die als Komplementärin der KG fungiert. Eingetragen im HRB. Da die AG als Kapitalgesellschaft nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet, ist eine unbeschränkte persönliche Haftung natürlicher Personen faktisch ausgeschlossen.

Die AG & Co. KG wird häufig dann gewählt, wenn die Vorteile der Kommanditgesellschaft mit der Struktur und dem Außenauftritt einer Aktiengesellschaft kombiniert werden sollen – etwa bei größeren Familienunternehmen oder Unternehmensgruppen, in denen die Komplementär-AG das Management bündelt.

Was steht in den Registerauszügen einer AG & Co. KG?

Da zwei Gesellschaften eingetragen sind, enthält jeder Auszug unterschiedliche Informationen:

HRA-Auszug der AG & Co. KG (die KG):

  • Firma der KG (z. B. „Muster AG & Co. KG") mit Sitz und Amtsgerichtsbezirk
  • Name der Komplementär-AG als persönlich haftender Gesellschafter (mit Verweis auf ihre HRB-Nummer)
  • Namen der Kommanditisten sowie deren eingetragene Haftsummen
  • Vertretungsregelung: in der Regel alleinige Vertretung durch die Komplementär-AG, handelnd durch ihren Vorstand
  • Gegebenenfalls eingetragene Prokuristen der KG

HRB-Auszug der Komplementär-AG:

  • Firma der AG (z. B. „Muster Verwaltungs AG") mit Sitz
  • Grundkapital der AG
  • Namen der Vorstandsmitglieder und ihre Vertretungsbefugnis (Einzel- oder Gesamtvertretung)
  • Zusammensetzung des Aufsichtsrats, soweit eintragungspflichtig
  • Gegebenenfalls Prokuristen der AG

Warum eine AG als Komplementär?

Statt einer GmbH kann auch eine Aktiengesellschaft als Komplementärin einer KG eingesetzt werden. Die Gründe für diese Wahl liegen meist in der Struktur und Größe des Unternehmens:

  • Haftungsbeschränkung: Durch die AG als Komplementär ist die persönliche unbeschränkte Haftung natürlicher Personen ausgeschlossen – wie bei der GmbH & Co. KG, jedoch mit einer Aktiengesellschaft als haftendem Gesellschafter.
  • Professionelle Leitungsstruktur: Die AG verfügt über Vorstand und Aufsichtsrat. Diese klare Trennung von Geschäftsführung und Kontrolle ist bei größeren Unternehmen und Unternehmensgruppen oft gewünscht.
  • Steuerliche Transparenz der KG: Die KG wird transparent besteuert, das heißt, die Einkünfte werden den Gesellschaftern zugerechnet. Das kann in bestimmten Konstellationen vorteilhaft sein.
  • Flexible Gesellschafterstruktur: Kommanditanteile lassen sich – anders als beim notariell zu beurkundenden GmbH-Anteilsverkauf – vergleichsweise flexibel übertragen.

Wofür wird der Registerauszug einer AG & Co. KG benötigt?

In der unternehmerischen Praxis werden die Registerauszüge einer AG & Co. KG in folgenden Situationen benötigt:

  • Kreditanträge und Bankgeschäfte: Banken verlangen bei Kreditvergabe und Kontoeröffnung sowohl den HRA-Auszug der KG als auch den HRB-Auszug der Komplementär-AG, um die Vertretungsbefugnis lückenlos nachzuweisen.
  • Notarielle Beurkundungen: Bei Grundstückskäufen, Gesellschafterwechseln oder Kapitalmaßnahmen benötigt der Notar aktuelle Auszüge beider Gesellschaften.
  • Öffentliche Ausschreibungen: Vergabestellen verlangen von einer AG & Co. KG in der Regel beide Registerauszüge als Eignungsnachweis.
  • Due Diligence: Bei Unternehmenstransaktionen, Beteiligungen und Übernahmen ist die vollständige Prüfung der KG-Struktur einschließlich der Komplementär-AG essenziell.
  • Geschäftspartnerprüfung: Vor Abschluss größerer Verträge prüfen Geschäftspartner, wer die KG wirksam vertreten kann und welche AG als Komplementärin eingetragen ist.

Registerauszug für eine AG & Co. KG anfordern:
HRA-Auszug der KG oder HRB-Auszug der Komplementär-AG – jeweils separat bestellbar.

Registerauszug anfordern

Aktueller vs. chronologischer Abdruck

  • Aktueller Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.): Zeigt den gegenwärtigen Registerstand mit aktuellen Kommanditisten, Haftsummen und Vorstandsmitgliedern. Geeignet für Vertragsabschlüsse, Kreditanträge und Behördenanforderungen.
  • Chronologischer Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.): Dokumentiert alle Eintragungen und Änderungen seit Gründung. Für Due-Diligence-Prüfungen und die Nachverfolgung von Gesellschafter- oder Vorstandswechseln empfohlen.

Bei einer vollständigen Due-Diligence-Prüfung empfiehlt sich die Kombination des chronologischen HRA-Auszugs der KG mit dem chronologischen HRB-Auszug der Komplementär-AG.

Häufige Fragen – Handelsregisterauszug AG & Co. KG

In welchem Register ist eine AG & Co. KG eingetragen? +
Eine AG & Co. KG besteht aus zwei eingetragenen Gesellschaften: Die KG ist im Handelsregister Abteilung A (HRA) eingetragen, die Komplementär-AG im Handelsregister Abteilung B (HRB). Für eine vollständige Prüfung werden in der Regel beide Registerauszüge benötigt.
Was steht im HRA-Auszug einer AG & Co. KG? +
Der HRA-Auszug der KG enthält den Firmennamen, den Sitz, die Komplementär-AG als persönlich haftenden Gesellschafter (mit HRB-Nummer), die Kommanditisten mit Haftsummen sowie die Vertretungsregelung. Die eigentliche Vertretung der KG übernimmt der Vorstand der Komplementär-AG.
Worin unterscheidet sich die AG & Co. KG von der GmbH & Co. KG? +
Beide Formen sind Kommanditgesellschaften mit einer Kapitalgesellschaft als Komplementär. Bei der GmbH & Co. KG ist dies eine GmbH, bei der AG & Co. KG eine Aktiengesellschaft. Die AG verfügt über Vorstand und Aufsichtsrat sowie ein Mindestgrundkapital von 50.000 €, während die GmbH von Geschäftsführern geleitet wird und ein Stammkapital von 25.000 € voraussetzt. Die AG-Variante wird vor allem bei größeren Unternehmen mit entsprechender Leitungsstruktur gewählt.
Was kostet der Registerauszug einer AG & Co. KG? +
Aktueller Abdruck: 24,90 € inkl. MwSt., chronologischer Abdruck: 24,90 € inkl. MwSt. – jeweils pro Gesellschaft. Da KG (HRA) und AG (HRB) separate Registereinträge sind, werden beide Auszüge einzeln bestellt.