Compliance-Programme, Geldwäscheprüfungen und interne Richtlinien zur Geschäftspartnerprüfung erfordern verlässliche Nachweise über die rechtliche Existenz und Struktur von Unternehmen. Der Handelsregisterauszug liefert diese amtlichen Informationen direkt aus dem Gemeinsamen Registerportal der Länder – schnell, rechtssicher und ohne administrativen Aufwand.

Warum ist der Handelsregisterauszug für Compliance unverzichtbar?

Unternehmen sind in vielen Situationen verpflichtet oder gut beraten, die Identität und rechtliche Verfassung ihrer Geschäftspartner zu überprüfen. Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet verpflichtete Stellen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Banken und Immobilienmakler zur Durchführung von Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus verlangen interne Corporate-Compliance-Richtlinien, Einkaufsabteilungen und Risikomanagement-Teams regelmäßig einen aktuellen Nachweis über den Vertragspartner.

Der Handelsregisterauszug erfüllt dabei gleich mehrere Anforderungen in einem einzigen Dokument: Er belegt die rechtliche Existenz des Unternehmens, weist die vertretungsberechtigten Personen nach, zeigt die Kapitalstruktur und gibt Aufschluss über etwaige Insolvenz- oder Liquidationsvermerke.

Welche Compliance-relevanten Informationen enthält der Auszug?

Der Handelsregisterauszug gliedert sich in mehrere Abschnitte, die für Compliance-Prüfungen unterschiedliche Bedeutung haben:

RegisterangabeCompliance-Relevanz
Firmenname & SitzEindeutige Identifikation des Vertragspartners; Prüfung auf Übereinstimmung mit vertraglich vereinbarten Angaben
RechtsformBestimmt Haftungsstruktur und anwendbares Gesellschaftsrecht; relevant für Vertragsgestaltung und Risikobeurteilung
Stammkapital / GrundkapitalIndikator für die finanzielle Grundausstattung; relevant bei Bonitätsbeurteilungen im Rahmen von KYB
Geschäftsführer / VorstandIdentifikation der wirtschaftlich Handelnden; Grundlage für Sanktionslistenabgleich und PEP-Prüfung
VertretungsbefugnisNachweis der Zeichnungsberechtigung; sichert die Wirksamkeit von Verträgen und Vollmachten ab
ProkuristenWeitere Handlungsbevollmächtigte mit weitreichenden Vollmachten; relevant für interne Freigabeprozesse
UnternehmensgegenstandSatzungsmäßige Geschäftstätigkeit; Abgleich mit tatsächlichem Marktauftritt und Branchenrisikoprofil
Insolvenz- / LiquidationsvermerkeEröffnete Insolvenzverfahren oder Auflösungsbeschlüsse als unmittelbares Ausschlusskriterium

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Aktueller Abdruck für 24,90 € inkl. MwSt. – Lieferung als PDF per E-Mail in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten.

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Know Your Business (KYB) – Anforderungen an den Registernachweis

KYB-Prozesse (Know Your Business) sind im modernen Compliance-Management Standard. Anders als bei KYC (Know Your Customer), das auf natürliche Personen abzielt, geht es bei KYB um die Identifikation und Überprüfung von Unternehmen als Vertragspartner. Der Handelsregisterauszug ist das Kerndokument jedes KYB-Prozesses, da er die amtliche Identität des Unternehmens belegt.

Typische Anforderungen von Compliance-Abteilungen und regulierten Stellen umfassen:

  • Aktueller Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung und des aktuellen Status (aktiv, nicht in Liquidation oder Insolvenz)
  • Vertretungsnachweis: Dokumentation, wer für das Unternehmen rechtswirksam handeln darf
  • Gesellschafterstruktur: Bei GmbHs ergänzend die Gesellschafterliste zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter
  • Aktualität: In der Praxis werden Auszüge häufig mit einer Gültigkeitsdauer von maximal drei bis sechs Monaten akzeptiert

Chronologischer Abdruck bei erhöhtem Risikoprofil

Für Geschäftspartner mit erhöhtem Risikoprofil – etwa bei Neukunden in regulierten Branchen, bei Transaktionen oberhalb bestimmter Schwellenwerte oder bei Hinweisen auf Strukturveränderungen – empfiehlt sich der chronologische Abdruck. Er zeigt alle Eintragungen und Änderungen seit Gründung der Gesellschaft, einschließlich gelöschter Vermerke zu früheren Geschäftsführern, Kapitalveränderungen und Sitzverlegungen. Auf diese Weise lassen sich Umfirmierungen, Eigentümerwechsel und strukturelle Veränderungen nachvollziehen.

Geldwäschegesetz (GwG) – Handelsregisterauszug als Sorgfaltspflicht-Nachweis

Das Geldwäschegesetz verpflichtet bestimmte Berufsgruppen und Unternehmen zur Identifizierung ihrer Vertragspartner (§ 10 GwG). Für juristische Personen umfasst dies die Einholung eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder gleichwertiger Dokumente, um Firma, Rechtsform, Sitz und Vertretungsbefugnis zu verifizieren. Ergänzend muss bei juristischen Personen der wirtschaftlich Berechtigte (§ 3 GwG) identifiziert werden – hierfür ist in der Praxis zusätzlich die Gesellschafterliste relevant.

Hinweis: Der Handelsregisterauszug ist ein Bestandteil der gesetzlichen Sorgfaltspflichten nach GwG, ersetzt jedoch nicht die vollständige Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten. Dieser muss über das Transparenzregister sowie – bei GmbHs – über die Gesellschafterliste ermittelt werden. Bei Fragen zur konkreten Umsetzung des GwG in Ihrem Unternehmen empfehlen wir die Hinzuziehung von Fachexperten.

Ablauf: Handelsregisterauszug für Compliance bestellen

  • Firmennamen eingeben: Tragen Sie auf unserer Startseite den Namen des zu prüfenden Unternehmens ein. Unsere Suchfunktion schlägt automatisch die passende Registernummer und das zuständige Amtsgericht vor.
  • Auszugstyp wählen: Für Standardprüfungen genügt in der Regel der aktuelle Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.). Bei erhöhtem Risikoprofil empfiehlt sich der chronologische Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.).
  • E-Mail-Adresse und Zahlung: Geben Sie die E-Mail-Adresse an, an die das Dokument gesendet werden soll, und bezahlen Sie sicher per Kreditkarte. Keine Registrierung, kein Abonnement.
  • PDF-Lieferung für Ihre Akte: Sie erhalten den Auszug direkt aus dem Gemeinsamen Registerportal der Länder als PDF – in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten. Das Dokument ist für Ihre Compliance-Akte digital archivierbar.

Sollte ein Dokument ausnahmsweise nicht auffindbar sein, erstatten wir Ihnen den Betrag vollständig zurück – ohne bürokratischen Aufwand.

Gesellschafterliste – ergänzendes Dokument für KYB und GwG

Bei GmbHs und UGs ist die beim Registergericht hinterlegte Gesellschafterliste (Dokumentenkarteikarte, DK) ein wichtiges ergänzendes Dokument zur Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten. Sie weist die aktuellen Gesellschafter und deren Beteiligungsquoten nach und ist für viele Compliance-Prüfungen nach dem GwG ein unverzichtbarer Bestandteil der Kundenidentifizierung.

Über unseren Service ist die Gesellschafterliste als eigenständiges Dokument für 19,90 € inkl. MwSt. erhältlich – ohne gesonderte Registrierung.

Gesellschafterliste für Ihre Compliance-Akte:
Gesellschafterliste (Dokumentenkarteikarte) für 19,90 € inkl. MwSt. – als separate Bestellung verfügbar.

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Häufige Fragen – Handelsregisterauszug für Compliance-Prüfungen

Ist der Handelsregisterauszug für GwG-Prüfungen ausreichend? +
Der Handelsregisterauszug erfüllt die registerrechtlichen Identifizierungspflichten nach § 10 GwG für juristische Personen. Er allein ist jedoch nicht ausreichend, um die vollständige GwG-Prüfung abzuschließen: Zusätzlich muss der wirtschaftlich Berechtigte über das Transparenzregister und – bei GmbHs – die Gesellschafterliste ermittelt werden. Für eine vollständige GwG-konforme Dokumentation empfiehlt sich die Kombination aus Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und Transparenzregisterauszug.
Wie aktuell muss der Auszug für Compliance-Zwecke sein? +
Die meisten Compliance-Rahmenwerke und internen Richtlinien verlangen einen Auszug, der nicht älter als drei bis sechs Monate ist. Für risikoreichere Geschäftspartner oder bei Änderungen im Unternehmen – etwa Geschäftsführerwechsel oder Kapitalveränderungen – empfiehlt sich eine sofortige Neubestellung. Unser Service ermöglicht eine schnelle Aktualisierung bei Bedarf.
Kann ich Auszüge für mehrere Geschäftspartner auf einmal bestellen? +
Ja. Für jeden Geschäftspartner ist eine separate Bestellung möglich. Geben Sie bei jeder Bestellung den Firmennamen und die Registernummer des jeweiligen Unternehmens ein. Alle Dokumente werden als PDF an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse geliefert und lassen sich direkt in Ihrer Compliance-Akte archivieren.
Welcher Auszugstyp ist für eine Erst-Compliance-Prüfung empfehlenswert? +
Für die erstmalige Compliance-Prüfung eines neuen Geschäftspartners empfiehlt sich bei standardmäßigem Risikoprofil der aktuelle Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.). Bei erhöhtem Risikoprofil – etwa in regulierten Branchen oder bei größeren Transaktionen – bietet der chronologische Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.) einen tieferen Einblick in die Unternehmenshistorie, einschließlich früherer Geschäftsführer, Kapitalveränderungen und Sitzverlegungen.
Was kostet der Handelsregisterauszug für Compliance-Prüfungen? +
Aktueller, chronologischer und historischer Abdruck kosten jeweils 24,90 € inkl. MwSt.. Die Gesellschafterliste (Dokumentenkarteikarte) ist separat für 19,90 € inkl. MwSt. abrufbar. Alle Preise sind Einmalzahlungen ohne Abo oder Folgekosten.