Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, an dem eine Gesellschaft beteiligt ist, verlangt der Notar zwingend einen aktuellen Handelsregisterauszug. Er ist der Nachweis dafür, wer die Gesellschaft rechtlich vertreten darf – ohne ihn kann der Kaufvertrag nicht beurkundet werden. Über unseren Service erhalten Sie den Auszug in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten per E-Mail.

Wann ist ein Handelsregisterauszug beim Immobilienkauf erforderlich?

Immer dann, wenn auf Käufer- oder Verkäuferseite eines Immobilienkaufvertrags eine juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft auftritt – also eine GmbH, AG, KG, OHG, GmbH & Co. KG oder eine andere eingetragene Gesellschaft – muss deren rechtliche Identität und Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dieser Nachweis wird durch einen aktuellen Handelsregisterauszug erbracht.

Konkret ist ein Handelsregisterauszug erforderlich, wenn:

  • eine Gesellschaft eine Immobilie verkauft (z. B. eine GmbH veräußert ein Bürogebäude oder Wohnhaus aus ihrem Betriebsvermögen)
  • eine Gesellschaft eine Immobilie kauft (z. B. eine Kapitalanlage-GmbH oder Holding erwirbt ein Objekt)
  • eine Gesellschaft als Bevollmächtigte einer natürlichen Person auftritt
  • bei der Grundbuchumschreibung auf eine Gesellschaft als neue Eigentümerin
  • im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder Nachfolgeregelung Gesellschaftsanteile an Immobilien übertragen werden
Wichtiger Hinweis: Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, die Identität und Vertretungsbefugnis aller am Rechtsgeschäft beteiligten Parteien zu prüfen. Für juristische Personen ist der aktuelle Handelsregisterauszug das maßgebliche Nachweisdokument. Ein fehlender oder veralteter Auszug führt in der Regel zur Verschiebung des Notartermins.

Was prüft der Notar anhand des Handelsregisterauszugs?

Der Notar zieht den Handelsregisterauszug heran, um folgende registerrechtlich relevante Angaben zu prüfen:

RegisterangabeBedeutung beim Immobilienkauf
Firmenname und RechtsformIdentität der Vertragspartei; Grundlage für die Kaufvertragsurkunde
Sitz der GesellschaftZuständigkeit des Registergerichts, Steuersitz
Geschäftsführer / VorstandWer ist aktuell zur Vertretung berufen und darf den Kaufvertrag unterzeichnen?
VertretungsregelungEinzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis – darf eine Person allein handeln?
ProkuristenbestellungIst der Unterzeichner Prokurist? Prokura berechtigt auch zur Unterzeichnung von Grundstücksgeschäften im Rahmen des Handelsbetriebs.
Stammkapital / GrundkapitalOrientierung über die wirtschaftliche Grundlage der Gesellschaft
Insolvenz- und LiquidationsvermerkeIst die Gesellschaft noch rechtsfähig und handlungsfähig?

Aktualität ist entscheidend

Notare verlangen in der Praxis einen Auszug, der nicht älter als zwei bis vier Wochen ist. Manche Notariate akzeptieren nur Auszüge, die nicht älter als 14 Tage sind, da sich die Vertretungsverhältnisse jederzeit ändern können – etwa durch Abberufung oder Neubestellung eines Geschäftsführers. Es empfiehlt sich daher, den Handelsregisterauszug kurz vor dem Notartermin anzufordern, nicht Wochen im Voraus.

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Welcher Auszugstyp ist beim Immobilienkauf richtig?

Für den Notartermin beim Immobilienkauf ist in aller Regel der aktuelle Abdruck ausreichend und gefordert. Er zeigt alle derzeit gültigen Eintragungen, insbesondere die aktuelle Geschäftsführung und Vertretungsregelung. Der chronologische Abdruck – der die vollständige Änderungshistorie enthält – ist für diesen Zweck nicht zwingend erforderlich, kann jedoch in bestimmten Situationen hilfreich sein:

AuszugstypInhaltRelevanz beim Immobilienkauf
Aktueller AbdruckGegenwärtiger Stand aller EintragungenStandardanforderung des Notars; zeigt aktuelle Vertretungsbefugnis
Chronologischer AbdruckAlle Eintragungen seit Gründung inkl. LöschungenSinnvoll bei Fragen zur Eigentumshistorie oder bei langen Verhandlungszeiträumen
Historischer AbdruckStand zu einem früheren StichtagRelevant bei stichtagsbezogenen Prüfungen (z. B. Bewertungsstichtag)

Grundbuchumschreibung: Handelsregisterauszug für das Grundbuchamt

Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags veranlasst der Notar die Umschreibung im Grundbuch. Das Grundbuchamt prüft dabei ebenfalls, ob die eingetragene neue Eigentümerin (die Gesellschaft) korrekt bezeichnet ist und ob die handelnden Personen ordnungsgemäß bevollmächtigt waren. Der Handelsregisterauszug, der dem Notar vorgelegen hat, wird als Bestandteil der Urkundenakte aufbewahrt und dient als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt.

In der Praxis stellt der Notar sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Als Vertragspartei sollten Sie dennoch sicherstellen, dass der Auszug rechtzeitig vor dem Notartermin verfügbar ist, um Verzögerungen zu vermeiden.

Immobilienkauf zwischen zwei Gesellschaften

Wenn beide Seiten des Kaufvertrags juristische Personen sind – etwa wenn eine Immobilien-GmbH ein Objekt an eine Holding-AG verkauft – sind von beiden Gesellschaften aktuelle Handelsregisterauszüge beizubringen. Der Notar prüft dann für jede Partei separat, wer zur Unterzeichnung berechtigt ist. In solchen Konstellationen empfiehlt sich eine frühzeitige Koordination beider Seiten, damit zum Notartermin alle erforderlichen Dokumente vorliegen.

Mehrere Gesellschaften am Kaufvertrag beteiligt?
Sie können für jede Gesellschaft separat einen Auszug bestellen. Alle Dokumente werden an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse geliefert.

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So bestellen Sie den Handelsregisterauszug vor dem Notartermin

  • Gesellschaft eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den Firmennamen der beteiligten Gesellschaft ein. Unsere Suchfunktion schlägt automatisch die passende Registernummer und das zuständige Amtsgericht vor.
  • Auszugstyp wählen: Für den Notartermin beim Immobilienkauf ist in der Regel der aktuelle Abdruck (12,90 € inkl. MwSt.) ausreichend. Fragen Sie im Zweifel vorab beim Notar nach, welchen Typ er benötigt.
  • E-Mail-Adresse und Zahlung: Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und bezahlen Sie sicher per Kreditkarte. Keine Registrierung, kein Benutzerkonto erforderlich.
  • PDF per E-Mail: Sie erhalten den amtlichen Handelsregisterauszug direkt aus dem Gemeinsamen Registerportal der Länder als PDF – in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten nach Zahlungseingang.
  • Zum Notartermin mitbringen: Drucken Sie den Auszug aus oder halten Sie die PDF-Datei auf einem Gerät bereit. Viele Notare akzeptieren mittlerweile auch digitale Vorlagen.

Sollte der Auszug ausnahmsweise nicht auffindbar sein, erstatten wir Ihnen den Betrag vollständig zurück – ohne bürokratischen Aufwand.

Häufige Fragen – Handelsregisterauszug beim Immobilienkauf

Benötige ich als Privatperson beim Immobilienkauf einen Handelsregisterauszug? +
Als Privatperson (natürliche Person) benötigen Sie keinen Handelsregisterauszug. Sie weisen Ihre Identität mit einem gültigen Lichtbildausweis nach. Ein Handelsregisterauszug ist ausschließlich dann erforderlich, wenn eine Gesellschaft (GmbH, AG, KG, OHG etc.) als Vertragspartei auftritt – entweder als Käufer oder als Verkäufer der Immobilie.
Kann der Notar den Handelsregisterauszug selbst einholen? +
Notare haben grundsätzlich selbst Zugang zum Gemeinsamen Registerportal der Länder. In der Praxis erwarten viele Notare jedoch, dass die beteiligte Gesellschaft den Auszug vorab vorlegt. Dies liegt daran, dass der Notar die Aktueller und Korrektheit des Auszugs vor dem Beurkundungstermin prüfen möchte, ohne selbst die damit verbundenen Kosten zu tragen. Klären Sie dies im Zweifelsfall direkt mit Ihrem Notar.
Was passiert, wenn sich die Vertretungsbefugnis kurz vor dem Notartermin ändert? +
Ändert sich die Vertretungsbefugnis zwischen der Bestellung des Auszugs und dem Notartermin (z. B. durch Wechsel des Geschäftsführers), verliert der vorliegende Auszug seine Aussagekraft. In diesem Fall ist ein neuer, aktueller Auszug beizubringen. Aus diesem Grund empfehlen Notare, den Auszug so nah wie möglich am Beurkundungstermin anzufordern.
Gilt der Handelsregisterauszug auch für das Grundbuchamt? +
Ja. Der dem Notar vorgelegte Handelsregisterauszug wird in der Regel als Teil der Urkundenunterlagen aufbewahrt und dient auch als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt bei der Umschreibung. Der Notar koordiniert diese Unterlagen in aller Regel selbstständig.
Was kostet der Handelsregisterauszug für den Immobilienkauf? +
Der aktuelle Abdruck – der für den Immobilienkauf beim Notartermin in der Regel ausreichend ist – kostet 12,90 € inkl. MwSt. Der chronologische Abdruck ist für 14,90 € inkl. MwSt. erhältlich. Es handelt sich um eine Einmalzahlung ohne Folgekosten oder Abonnement.