Gehört zum Nachlass eine Unternehmensbeteiligung oder ein eingetragenes Unternehmen, wird der Handelsregisterauszug zu einem zentralen Dokument im Erbfall. Notare, Nachlassgerichte, Banken und Finanzämter benötigen ihn, um die Gesellschafterstellung des Erblassers zu prüfen, den Wert des Unternehmens zu ermitteln und die Übertragung der Beteiligung rechtssicher durchzuführen.

Wann wird im Erbfall ein Handelsregisterauszug benötigt?

Enthält ein Nachlass Beteiligungen an einer GmbH, AG, OHG, KG oder einer anderen eingetragenen Gesellschaft, sind Erben in der Regel früh auf den Handelsregisterauszug angewiesen. Er liefert eine offizielle Momentaufnahme aller wesentlichen Angaben zur Gesellschaft:

  • Firmenname, Sitz und Rechtsform der Gesellschaft
  • Aktuell eingetragene Geschäftsführer, Vorstände oder Prokuristen
  • Stammkapital bzw. Grundkapital
  • Unternehmensgegenstand
  • Etwaige Insolvenz- oder Liquidationsvermerke

Typische Situationen, in denen ein Handelsregisterauszug im Erbfall benötigt wird, sind die Abwicklung des Nachlasses durch einen Notar, die Nachlasssteuerveranlagung durch das Finanzamt, die Übertragung von Bankkonten oder Depots, die im Namen der Gesellschaft geführt werden, sowie die Klärung der Vertretungsbefugnis nach dem Ableben eines Geschäftsführers oder Gesellschafters.

Hinweis: Der Handelsregisterauszug enthält keine Informationen zu Gesellschaftsanteilen oder der Höhe einer Beteiligung einzelner Gesellschafter. Diese sind bei einer GmbH in der Gesellschafterliste (hinterlegtes Dokument beim Amtsgericht) eingetragen. Bei Bedarf kann zusätzlich eine Gesellschafterliste über unser Bestellformular angefordert werden (9,90 € inkl. MwSt.).

Erbfall bei GmbH-Beteiligung: Was ist zu beachten?

Die GmbH ist die häufigste Unternehmensform, bei der Erbschaftsfragen auftreten. GmbH-Anteile sind grundsätzlich vererblich – sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält (z. B. Abtretungsbeschränkungen oder Einziehungsklauseln). Der Handelsregisterauszug zeigt, wer zum Zeitpunkt des Erbfalls als Geschäftsführer eingetragen war und ob das Unternehmen noch aktiv ist.

Wichtig: Der Gesellschafterwechsel selbst – also die Übertragung des GmbH-Anteils auf die Erben – wird nicht im Handelsregister, sondern in der beim Amtsgericht hinterlegten Gesellschafterliste dokumentiert. Für die Aktualisierung der Gesellschafterliste ist in der Regel ein Notar einzuschalten.

DokumentInhaltRelevanz im Erbfall
Handelsregisterauszug (aktuell)Gesellschaft, Geschäftsführer, Kapital, SitzPflicht für Notar, Bank, Finanzamt
Gesellschafterliste (DK)Aktuelle Gesellschafter und ihre AnteileNachweis der Gesellschafterstellung
Chronologischer AbdruckAlle Eintragungen seit GründungBei Streit über frühere Anteilsübertragungen

Erbfall bei OHG oder KG: Besonderheiten im Handelsregister

Bei Personengesellschaften wie der OHG oder KG gestaltet sich die Rechtslage komplexer. Der Tod eines Gesellschafters berührt unmittelbar die Struktur der Gesellschaft, da Personengesellschafter persönlich haften und ihre Stellung nicht ohne Weiteres vererblich ist. Im Regelfall sieht der Gesellschaftsvertrag vor, ob die Gesellschaft fortgeführt wird oder ein Gesellschafter ausscheidet.

Veränderungen in der Gesellschafterstruktur werden bei Personengesellschaften direkt ins Handelsregister eingetragen. Erben sollten daher frühzeitig den Handelsregisterauszug einholen, um den aktuellen Stand der Eintragungen zu kennen und gegebenenfalls eine notwendige Registerkorrektur zu veranlassen.

Erbschaftsteuer und Unternehmensbewertung

Das Finanzamt setzt den Wert eines geerbten Unternehmensanteils für die Erbschaftsteuer gemäß § 11 Bewertungsgesetz (BewG) fest. Grundlage ist häufig der gemeine Wert der Beteiligung, der anhand von Ertragswert- oder Substanzwertverfahren ermittelt wird. Der Handelsregisterauszug dient dabei als Nachweis der Unternehmenseigenschaft und liefert grundlegende formale Angaben wie Rechtsform, Stammkapital und Sitz.

Je nach Umfang des Nachlasses kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Der Handelsregisterauszug bildet jedoch regelmäßig den formalen Ausgangspunkt für jede steuerliche Bewertung im Erbfall.

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Aktueller Abdruck für 12,90 € inkl. MwSt. – als PDF per E-Mail, in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten.

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Auflösung oder Liquidation des Unternehmens nach dem Erbfall

Beschließen die Erben, das geerbte Unternehmen aufzulösen, so muss die Auflösung und spätere Liquidation ins Handelsregister eingetragen werden. Vor diesem Schritt ist erneut ein aktueller Handelsregisterauszug notwendig, um die formalen Voraussetzungen für eine Registeranmeldung beim Notar zu erfüllen. Auch die abschließende Löschung der Gesellschaft nach Abschluss der Liquidation setzt eine aktuelle Einsichtnahme in den Registerstand voraus.

Ablauf: Handelsregisterauszug im Erbfall bestellen

  • Unternehmen identifizieren: Geben Sie auf unserer Startseite den Namen der geerbten Gesellschaft ein. Das System schlägt die passende Registernummer und das zuständige Amtsgericht vor.
  • Auszugstyp wählen: Für die meisten Nachlasszwecke genügt der aktuelle Abdruck (12,90 € inkl. MwSt.). Soll die vollständige Registerhistorie vorgelegt werden, wählen Sie den chronologischen Abdruck (14,90 € inkl. MwSt.).
  • E-Mail und Zahlung: Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und zahlen Sie sicher per Kreditkarte. Keine Registrierung, keine Folgekosten.
  • PDF-Lieferung: Der Auszug trifft in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten in Ihrem Postfach ein und kann direkt an Notare, Banken oder das Finanzamt weitergeleitet werden.

Häufige Fragen – Handelsregisterauszug bei Erbschaft

Warum wird bei einer Erbschaft ein Handelsregisterauszug benötigt? +
Wenn zum Nachlass Unternehmensanteile oder Beteiligungen an einer eingetragenen Gesellschaft gehören, benötigen Erben, Notare und Nachlassgerichte einen aktuellen Handelsregisterauszug. Er belegt die Existenz des Unternehmens, die eingetragenen Geschäftsführer sowie die aktuelle Vertretungsstruktur – und ist Grundlage für die Bewertung und Übertragung von Unternehmensbeteiligungen im Erbfall.
Welchen Auszugstyp benötige ich bei einer Erbschaft? +
Für die meisten Zwecke im Erbfall genügt der aktuelle Abdruck (12,90 € inkl. MwSt.). Er zeigt den gegenwärtigen Registerstand. Soll die vollständige Geschichte der Gesellschaft nachverfolgt werden – z. B. bei steuerlichen Fragen oder Streitigkeiten – empfiehlt sich der chronologische Abdruck (14,90 € inkl. MwSt.).
Kann ich als Erbe einen Auszug für ein fremdes Unternehmen bestellen? +
Ja. Das Handelsregister ist öffentlich zugänglich gemäß § 9 HGB. Jede Person kann Auszüge zu jedem eingetragenen Unternehmen anfordern – ohne Angabe von Gründen und ohne Nachweis einer besonderen Berechtigung. Als Erbe können Sie problemlos Auszüge zu der Gesellschaft bestellen, an der der Erblasser beteiligt war.
Muss die Erbfolge ins Handelsregister eingetragen werden? +
Das hängt von der Rechtsform ab. Bei einer GmbH werden Gesellschafterwechsel in der Gesellschafterliste vermerkt, nicht im Handelsregister selbst. Bei Personengesellschaften (OHG, KG) kann die Erbfolge direkt die Gesellschafterstellung berühren und eine Registereintragung notwendig machen. Ein Notar oder Rechtsanwalt kann im konkreten Fall beraten, welche Registerpflichten bestehen.
Was kostet der Handelsregisterauszug im Erbfall? +
Der aktuelle Abdruck kostet 12,90 € inkl. MwSt., der chronologische Abdruck 14,90 € inkl. MwSt. und der historische Abdruck 14,90 € inkl. MwSt. Die Gesellschafterliste (DK) ist für 9,90 € inkl. MwSt. erhältlich. Alle Preise sind Einmalzahlungen ohne Abo oder Folgekosten.