Bevor ein Vertrag mit einem Unternehmen unterzeichnet wird, lohnt sich ein Blick ins Handelsregister: Der Handelsregisterauszug zeigt, wer die Gesellschaft rechtswirksam vertreten darf. Wird ein Vertrag von einer Person ohne Vertretungsmacht unterschrieben, kann seine Wirksamkeit in Frage stehen. Ein aktueller Auszug schafft hier Klarheit – schnell, offiziell und ohne Aufwand.

Warum die Vertretungsbefugnis vor dem Vertragsschluss prüfen?

Eine Gesellschaft handelt nicht selbst, sondern durch ihre Organe und Bevollmächtigten. Ein Vertrag bindet das Unternehmen nur dann von Anfang an, wenn die unterzeichnende Person tatsächlich vertretungsberechtigt ist. Unterschreibt jemand ohne ausreichende Vertretungsmacht, ist der Vertrag zunächst schwebend unwirksam und muss erst noch genehmigt werden (vgl. § 177 BGB). Das kann zu Verzögerungen, Streit oder im Extremfall zum vollständigen Scheitern des Geschäfts führen.

Der Handelsregisterauszug ist das offizielle Dokument, das die für den Vertragsschluss entscheidenden Fragen rechtssicher beantwortet:

  • Wer vertritt die Gesellschaft? Der Auszug benennt die aktuell bestellten Geschäftsführer, Vorstände oder vertretungsberechtigten Gesellschafter.
  • Einzel- oder Gesamtvertretung? Aus der Vertretungsregelung ergibt sich, ob eine Person allein zeichnen darf oder ob mehrere Personen gemeinsam unterschreiben müssen.
  • Bestehen Prokuren? Eingetragene Prokuristen dürfen das Unternehmen im Rahmen ihrer Prokura nach §§ 48 ff. HGB vertreten – auch das ist im Register vermerkt.
  • Existiert das Unternehmen überhaupt? Der Eintrag bestätigt, dass die Gesellschaft besteht und nicht bereits gelöscht oder in Liquidation ist.
  • Stimmen Firmenname und Sitz? Vertragsparteien müssen exakt bezeichnet werden – der Auszug liefert die korrekte, registerrechtliche Firmierung.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Sie erläutert, welche Informationen ein Handelsregisterauszug für die Prüfung der Vertretungsbefugnis bereithält. Bei komplexen Vertragsgestaltungen oder Zweifeln an der Vertretungsmacht empfiehlt sich die Einbindung eines Rechtsanwalts oder Notars.

Welche Angaben sind für die Vertragsprüfung relevant?

Für die Prüfung vor einem Vertragsschluss genügt in der Regel ein aktueller Abdruck. Er gibt den gegenwärtigen Stand aller Eintragungen wieder und enthält die folgenden, für den Vertragsabschluss wichtigen Angaben:

InformationBedeutung für den Vertragsabschluss
Vollständiger FirmennameExakte Bezeichnung der Vertragspartei im Vertrag
Sitz der GesellschaftAnschrift, Gerichtsstand und Zustellungsadresse
RechtsformHaftungsrahmen und Vertretungssystem der Gesellschaft
Geschäftsführer / VorstandFeststellung der zeichnungsberechtigten Organe
VertretungsregelungEinzel- oder Gesamtvertretung – wer darf allein unterschreiben?
Befreiung von § 181 BGBRelevant bei Insichgeschäften und konzerninternen Verträgen
ProkuraBevollmächtigte Personen außerhalb der Geschäftsleitung
Registernummer und RegistergerichtEindeutige registerrechtliche Identifikation der Gesellschaft

Wann ist ein chronologischer Auszug sinnvoll?

Möchten Sie nicht nur die aktuelle, sondern auch eine frühere Vertretungssituation nachvollziehen – etwa weil ein bereits unterzeichneter Vertrag rückwirkend geprüft werden soll – kann ein chronologischer Abdruck sinnvoll sein. Dieser zeigt alle Eintragungen seit Gründung, einschließlich früherer Geschäftsführerwechsel und gelöschter Prokuren. Für die klassische Prüfung unmittelbar vor der Unterschrift reicht der aktuelle Abdruck aus.

Aktualität ist entscheidend

Vertretungsverhältnisse ändern sich: Geschäftsführer scheiden aus, Prokuren werden erteilt oder widerrufen. Ein veralteter Auszug kann daher in die Irre führen. Bei unserer direkten Abrufmethode aus dem Registerportal erhalten Sie stets einen tagesaktuellen Auszug, der den Stand der Eintragungen zum Zeitpunkt des Abrufs wiedergibt – ideal kurz vor einer Vertragsunterzeichnung.

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Wie kommen Sie schnell an den Auszug?

Über unseren Service erhalten Sie den Handelsregisterauszug direkt aus dem Gemeinsamen Registerportal der Länder – offiziell, rechtssicher und zeitsparend. Der gesamte Prozess läuft vollautomatisch ab:

  • Firmennamen und Registernummer eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den Namen des Vertragspartners ein. Unsere Suchfunktion schlägt Ihnen die passende Registernummer und das zuständige Amtsgericht vor.
  • Auszugstyp wählen: Für die Prüfung der Vertretungsbefugnis genügt in der Regel der aktuelle Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.). Der chronologische Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.) steht bei Bedarf zur Verfügung.
  • E-Mail-Adresse und Zahlung: Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und bezahlen Sie sicher per Kreditkarte. Einmalige Zahlung, kein Abonnement.
  • PDF-Lieferung per E-Mail: Wir rufen das Dokument offiziell ab und stellen es Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten als PDF zu.

Sollte ein Dokument ausnahmsweise nicht auffindbar sein, erstatten wir Ihnen den gezahlten Betrag vollständig zurück – ohne bürokratischen Aufwand.

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Häufige Fragen – Handelsregisterauszug beim Vertragsabschluss

Was passiert, wenn ein Nichtberechtigter den Vertrag unterschreibt? +
Unterzeichnet eine Person ohne ausreichende Vertretungsmacht, ist der Vertrag in der Regel zunächst schwebend unwirksam (§ 177 BGB). Er wird erst wirksam, wenn die Gesellschaft ihn nachträglich genehmigt. Verweigert sie die Genehmigung, kommt der Vertrag nicht zustande. Eine vorherige Prüfung anhand des Handelsregisterauszugs hilft, dieses Risiko zu vermeiden.
Woran erkenne ich Einzel- oder Gesamtvertretung? +
Die Vertretungsregelung ist im Handelsregisterauszug ausdrücklich vermerkt. Bei Einzelvertretung darf eine Person allein für die Gesellschaft handeln. Bei Gesamtvertretung müssen zwei oder mehr Vertretungsberechtigte gemeinsam unterzeichnen, damit der Vertrag wirksam ist. Achten Sie auf die genaue Formulierung im Abschnitt zur Vertretungsbefugnis.
Reicht die Eintragung eines Prokuristen aus? +
Ein im Handelsregister eingetragener Prokurist darf das Unternehmen im Rahmen der Prokura nach §§ 48 ff. HGB vertreten und damit grundsätzlich auch Verträge schließen. Bestimmte Geschäfte – etwa die Belastung von Grundstücken – sind von der Prokura allerdings ausgenommen. Der Auszug zeigt, ob und in welchem Umfang eine Prokura besteht.
Welcher Auszug ist für die Vertragsprüfung der richtige? +
Für die Prüfung der aktuellen Vertretungsbefugnis genügt der aktuelle Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.). Soll auch eine frühere Vertretungssituation nachvollzogen werden, eignet sich der chronologische Abdruck. Beide Auszugstypen geben den offiziellen Registerstand wieder und werden direkt aus dem Registerportal abgerufen.