Wer sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt, muss seine Eignung nachweisen. Der Handelsregisterauszug ist dabei eines der am häufigsten geforderten Dokumente: Er belegt die rechtliche Existenz des Unternehmens, die korrekte Firmierung und die Vertretungsbefugnis der handelnden Personen – und ist in der Regel unverzichtbarer Bestandteil jedes Vergabeverfahrens.
Warum verlangen Vergabestellen einen Handelsregisterauszug?
Öffentliche Auftraggeber – Behörden, Kommunen, Bundesbehörden, öffentliche Unternehmen – sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gesetzlich verpflichtet, die Eignung der Bieter zu prüfen. Dies gilt für alle Vergabeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sowie der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Gemäß § 44 VgV bzw. den entsprechenden Regelungen der VOB/A können Auftraggeber als Eignungsnachweis unter anderem verlangen:
- Auszug aus dem Handels-, Berufs- oder Vereinsregister als Nachweis der Eintragung und Befugnis zur Berufsausübung
- Nachweis der Vertretungsbefugnis der unterzeichnenden Personen
- Beleg, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Gesellschaft nicht in Liquidation ist
All diese Informationen sind im Handelsregisterauszug enthalten. Er ist damit das zentrale Dokument für den formalen Eignungsnachweis bei Vergabeverfahren.
Welche Angaben im Auszug sind für Ausschreibungen relevant?
Der Handelsregisterauszug liefert Vergabestellen alle wesentlichen Informationen zur rechtlichen Handlungsfähigkeit eines Bieters:
| Registerangabe | Vergaberechtliche Bedeutung |
|---|---|
| Firmenname und Sitz | Eindeutige Identifizierung des Bieters, Abgleich mit Angebotsdaten |
| Rechtsform | Haftungsstruktur; relevant für Eignungsprüfung und Vertragsabschluss |
| Stammkapital / Grundkapital | Anhaltspunkt für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit |
| Geschäftsführer / Vorstand | Berechtigung zur Unterzeichnung des Angebots und späterer Verträge |
| Vertretungsbefugnis | Einzel- oder Gesamtvertretung – Wirksamkeit von Angeboten und Verträgen |
| Prokuristenbestellung | Vollmacht für Angebots- und Vertragsunterzeichnung |
| Unternehmensgegenstand | Prüfung ob Geschäftstätigkeit mit Ausschreibungsgegenstand übereinstimmt |
| Insolvenzvermerke | Ausschlusskriterium gem. § 123 bzw. § 124 GWB bei eröffnetem Insolvenzverfahren |
| Liquidationshinweise | Auflösungsbeschlüsse schließen Eignung aus |
Welcher Auszugstyp ist für Ausschreibungen geeignet?
Für öffentliche Vergabeverfahren wird nahezu ausnahmslos der aktuelle Abdruck gefordert. Er gibt den aktuellen Stand aller Eintragungen wieder und enthält alle für die Eignungsprüfung relevanten Angaben. Ein chronologischer oder historischer Abdruck ist bei Ausschreibungen in der Regel nicht erforderlich – es sei denn, die Vergabestelle fordert ausdrücklich eine vollständige Registerhistorie.
| Auszugstyp | Inhalt | Empfehlung |
|---|---|---|
| Aktueller Abdruck | Aktueller Stand aller Eintragungen | Standard für Ausschreibungen – 12,90 € inkl. MwSt. |
| Chronologischer Abdruck | Alle Eintragungen seit Gründung | Nur bei ausdrücklicher Anforderung der Vergabestelle – 14,90 € inkl. MwSt. |
Handelsregisterauszug für Ihre Ausschreibung:
Aktueller Abdruck für 12,90 € inkl. MwSt. – Lieferung als PDF per E-Mail in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten.
Digitale Einreichung bei E-Vergabe-Plattformen
Seit der vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie zur elektronischen Vergabe (E-Vergabe) sind öffentliche Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Bieter reichen ihre Unterlagen über Vergabeplattformen ein – etwa:
- Deutsches Vergabeportal (DTVP)
- Vergabemarktplatz (VMP)
- subreport ELViS
- Bund.de Vergabeplattform
- Plattformen der einzelnen Bundesländer (z. B. evergabe.de, eVergabe NRW)
Ein als PDF gelieferter Handelsregisterauszug kann direkt in das jeweilige Bieterportal hochgeladen werden. Viele Vergabestellen akzeptieren digitale Kopien des Handelsregisterauszugs ohne zusätzliche Beglaubigung – sofern keine Beglaubigung ausdrücklich verlangt wird.
Fristen im Blick behalten: Rechtzeitig bestellen
Angebotsfristen bei öffentlichen Ausschreibungen sind unveränderlich. Eine verspätete Einreichung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren – unabhängig vom Grund. Es empfiehlt sich daher, den Handelsregisterauszug frühzeitig zu bestellen, um Zeitpuffer für eventuelle Probleme bei der Zustellung zu haben.
Mit unserem Service erhalten Sie den Auszug in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten nach Zahlungseingang als PDF per E-Mail. Die Bestellung ist jederzeit möglich – auch außerhalb der Öffnungszeiten von Behörden und Gerichten.
Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Bei Bietergemeinschaften (ARGE) ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Handelsregisterauszug erforderlich. Das gleiche gilt häufig für Unterauftragnehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bieter beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Prüfen Sie die Anforderungen in den Vergabeunterlagen sorgfältig: Manche Auftraggeber verlangen Auszüge für alle im Angebot genannten Nachunternehmer.
Ablauf: Handelsregisterauszug für Ausschreibung bestellen
- Firmennamen eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den Namen Ihres Unternehmens ein. Unsere Suchfunktion schlägt die passende Registernummer und das zuständige Amtsgericht automatisch vor.
- Auszugstyp wählen: Für Ausschreibungen genügt in der Regel der aktuelle Abdruck (12,90 € inkl. MwSt.). Den Ausschreibungsunterlagen entnehmen Sie, ob ein anderer Typ gefordert wird.
- E-Mail und Zahlung: Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und zahlen Sie sicher per Kreditkarte. Keine Registrierung, kein Abonnement, keine Folgekosten.
- PDF-Lieferung und Einreichung: Das PDF trifft in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten in Ihrem Postfach ein und kann direkt in die Vergabeplattform hochgeladen werden.
Sollte ein Dokument ausnahmsweise nicht auffindbar sein, erstatten wir Ihnen den Betrag vollständig zurück.