Wer einen Notartermin mit gesellschaftsrechtlichem Bezug wahrnimmt, muss dem Notar in der Regel einen aktuellen Handelsregisterauszug vorlegen. Der Auszug belegt die Existenz der Gesellschaft, weist die vertretungsberechtigten Personen aus und ist die Grundlage für eine rechtssichere Beurkundung – ob bei Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen oder Unternehmenskäufen.

Warum wird ein Handelsregisterauszug für den Notartermin benötigt?

Notare sind bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften, an denen Gesellschaften beteiligt sind, verpflichtet, die Identität der Gesellschaft und die Vertretungsbefugnis der handelnden Personen zu prüfen und zu dokumentieren. Rechtsgrundlage ist das Beurkundungsgesetz (BeurkG) in Verbindung mit dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Der Handelsregisterauszug erfüllt dabei mehrere zentrale Funktionen beim Notartermin:

  • Identitätsnachweis der Gesellschaft: Der Auszug bestätigt, dass die Gesellschaft rechtlich existiert, unter welchem Namen sie eingetragen ist und wo sich ihr Sitz befindet.
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis: Nur die im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer oder Vorstände sind zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Der Notar prüft, ob die am Termin erschienene Person tatsächlich zeichnungsberechtigt ist – und in welchem Umfang (Einzel- oder Gesamtvertretung).
  • Grundlage der Urkundsprüfung: Der Notar entnimmt dem Auszug die registerrechtlichen Eckdaten der Gesellschaft und übernimmt diese in die notarielle Urkunde. Fehlt der Auszug oder ist er veraltet, kann der Termin nicht durchgeführt werden.
  • Prüfung etwaiger Eintragungshindernisse: Ein aktueller Auszug lässt erkennen, ob gegen die Gesellschaft Insolvenzvermerke oder andere registerrechtlich relevante Einschränkungen vorliegen.
Praxishinweis: Viele Notarkanzleien fordern den Handelsregisterauszug bereits vorab mit der Terminbestätigung an – nicht erst beim Termin selbst. Planen Sie ausreichend Zeit für die Beschaffung ein, um Terminverschiebungen zu vermeiden.

Bei welchen Notarterminen wird ein Handelsregisterauszug benötigt?

Der Bedarf besteht bei nahezu allen Notarterminen, an denen eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft als Vertragspartei beteiligt ist. Typische Anlässe sind:

Notartermin / VorgangRelevanz des Handelsregisterauszugs
GmbH-AnteilsübertragungNachweis der Gesellschaft, Vertretung des Verkäufers/Käufers, ggf. Gesellschafterliste
Kapitalerhöhung oder -herabsetzungAktuelle Satzung und Stammkapital im Register; Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer
Satzungsänderung (GmbH/AG)Nachweis der aktuellen Satzungslage und Vertretung
Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung)Registerauszüge aller beteiligten Gesellschaften erforderlich
Immobilienkauf durch eine GesellschaftVertretungsbefugnis der kaufenden/verkaufenden Gesellschaft
Geschäftsführerbestellung oder -abberufungNachweis der bisherigen Vertretungslage
Unternehmenskauf (Asset Deal / Share Deal)Registerauszüge der betroffenen Gesellschaften als Pflichtbestandteil der Due Diligence

Gesellschafterliste beim GmbH-Notartermin

Bei Anteilsübertragungen von GmbH-Geschäftsanteilen ist neben dem Handelsregisterauszug häufig auch die aktuelle Gesellschafterliste (Digitale Kopie) erforderlich. Diese weist die Gesellschafter und die auf sie entfallenden Anteile aus. Notare benötigen diese Unterlage, um die Verfügungsberechtigung des Veräußerers zu prüfen. Die Gesellschafterliste ist über unseren Service separat als Digitale Kopie (DK) erhältlich.

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Aktueller Abdruck ab 12,90 € inkl. MwSt. – Lieferung als PDF per E-Mail, meist in unter 15 Minuten.

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Was muss der Handelsregisterauszug für den Notartermin enthalten?

Für die Mehrzahl der notariellen Beurkundungen ist ein aktueller Abdruck ausreichend. Dieser zeigt den aktuellen Stand sämtlicher Eintragungen und enthält alle Informationen, die ein Notar für eine ordnungsgemäße Beurkundung benötigt:

  • Vollständiger Firmenname einschließlich Rechtsformzusatz
  • Sitz der Gesellschaft (Ort der eingetragenen Niederlassung)
  • Registergericht und Registernummer (z. B. HRB 12345 Amtsgericht München)
  • Rechtsform (GmbH, AG, KG, OHG usw.)
  • Unternehmensgegenstand (Art der Geschäftstätigkeit)
  • Geschäftsführer / Vorstand / persönlich haftende Gesellschafter mit Angabe zur Vertretungsbefugnis
  • Stammkapital bei GmbH, UG und AG
  • Prokuristen, sofern vorhanden

Wann ist ein chronologischer Auszug sinnvoll?

Bei komplexen Transaktionen – insbesondere Unternehmenskäufen, Umwandlungen oder wenn der Notar die vollständige registerrechtliche Historie einer Gesellschaft benötigt – kann ein chronologischer Abdruck angefordert werden. Dieser enthält alle Eintragungen seit Gründung der Gesellschaft, einschließlich gelöschter Einträge und historischer Geschäftsführerwechsel. Er eignet sich besonders für eine umfassende registerrechtliche Prüfung im Vorfeld der Beurkundung.

Wie schnell wird der Handelsregisterauszug geliefert?

Unser Service ermöglicht einen vollautomatischen Abruf direkt aus dem Gemeinsamen Registerportal der Länder. Sie erhalten einen tagesaktuellen, offiziellen Abdruck – ohne Wartezeit und ohne Behördengänge. Der Ablauf ist denkbar einfach:

  • Firmennamen eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den Namen der Gesellschaft ein. Unsere Suchfunktion schlägt Ihnen automatisch die passende Registernummer und das zuständige Amtsgericht vor.
  • Auszugstyp wählen: Für Notartermine ist in der Regel der aktuelle Abdruck (12,90 € inkl. MwSt.) ausreichend. Bei Bedarf wählen Sie den chronologischen Abdruck (14,90 € inkl. MwSt.) oder die Gesellschafterliste DK (9,90 € inkl. MwSt.).
  • E-Mail-Adresse angeben und bezahlen: Bequeme Zahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Einmalige Zahlung, kein Abonnement, keine Folgekosten.
  • PDF-Lieferung per E-Mail: Sie erhalten den Auszug in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten als PDF direkt in Ihr Postfach.

Sollte ein Dokument ausnahmsweise nicht auffindbar sein, erstatten wir den gezahlten Betrag vollständig zurück – unkompliziert und ohne bürokratischen Aufwand.

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Häufige Fragen – Handelsregisterauszug für Notartermine

Warum benötigt der Notar einen Handelsregisterauszug? +
Bei notariellen Beurkundungen, die Gesellschaften betreffen – etwa Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen oder Satzungsänderungen – muss der Notar die rechtliche Identität der beteiligten Gesellschaft sowie die Vertretungsbefugnis der handelnden Personen prüfen und in der Urkunde dokumentieren. Der aktuelle Handelsregisterauszug liefert diese Angaben in amtlich beglaubigter Form.
Wie aktuell muss der Handelsregisterauszug für den Notartermin sein? +
Notare verlangen in der Regel einen Auszug, der nicht älter als einige Wochen ist. Für zeitkritische Termine empfiehlt sich ein tagesaktueller Auszug. Über unseren Service erhalten Sie stets einen direkt aus dem Registerportal abgerufenen, aktuellen Abdruck – ideal für kurzfristig anberaumte Notartermine.
Wird neben dem Handelsregisterauszug auch die Gesellschafterliste benötigt? +
Bei GmbH-Anteilsübertragungen oder anderen Transaktionen mit Bezug zur Gesellschafterstruktur kann der Notar zusätzlich die aktuelle Gesellschafterliste (Digitale Kopie) verlangen. Diese weist die aktuellen Gesellschafter sowie deren Anteile aus. Wir bieten die Gesellschafterliste (DK) ab 9,90 € inkl. MwSt. an.
Was kostet ein Handelsregisterauszug für den Notartermin? +
Der aktuelle Abdruck kostet 12,90 € inkl. MwSt. (19 % MwSt. gem. Regelbesteuerung). Der chronologische oder historische Abdruck kostet jeweils 14,90 € inkl. MwSt. Die Gesellschafterliste (DK) ist ab 9,90 € inkl. MwSt. erhältlich. Alle Preise sind Einmalzahlungen – es entstehen keine Folgekosten oder Abonnements.