Wer für ein Unternehmen ein Geschäftskonto eröffnen möchte, benötigt bei nahezu jeder Bank einen aktuellen Handelsregisterauszug. Das Dokument weist nach, dass die Gesellschaft rechtlich existiert, benennt die vertretungsberechtigten Personen und bestätigt Rechtsform sowie Stammkapital – alle Angaben, die Banken für die vorgeschriebene Unternehmensidentifizierung benötigen.

Warum verlangen Banken einen Handelsregisterauszug bei der Kontoeröffnung?

Kreditinstitute unterliegen strengen gesetzlichen Pflichten bei der Identifizierung von Unternehmenskunden. Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Banken dazu, vor der Kontoeröffnung die Identität des Unternehmens sowie seiner wirtschaftlich Berechtigten und Vertreter zu prüfen. Der Handelsregisterauszug ist dabei eines der zentralen Nachweisdokumente, da er folgende Angaben amtlich belegt:

  • Existenz der Gesellschaft: Der Registereintrag bestätigt, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen und nicht bereits gelöscht ist.
  • Rechtsform: Ob GmbH, AG, UG, OHG oder KG – die Rechtsform bestimmt Haftungsstruktur und kontoführende Anforderungen.
  • Firmensitz: Der eingetragene Sitz der Gesellschaft ist für die Zuständigkeit und Adressverifizierung der Bank relevant.
  • Vertretungsberechtigte Personen: Der Auszug nennt die aktuell bestellten Geschäftsführer oder Vorstände sowie den Umfang ihrer Vertretungsmacht (Einzelvertretung, Gesamtvertretung). Nur diese Personen dürfen rechtswirksam Kontoverträge und Vollmachten unterzeichnen.
  • Stammkapital: Bei GmbH, UG und AG wird das eingetragene Stammkapital bzw. Grundkapital ausgewiesen – ein relevanter Indikator für die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft.
  • Registernummer und Registergericht: Diese Angaben ermöglichen der Bank eine eindeutige registerrechtliche Identifikation des Unternehmens.
Hinweis zur Aktualität: Die meisten Banken akzeptieren Handelsregisterauszüge, die nicht älter als drei Monate sind. Unser Service stellt Ihnen stets einen tagesaktuellen Auszug zu – optimal für zeitkritische Kontoeröffnungen.

Welche Unterlagen werden typischerweise für die Kontoeröffnung benötigt?

Der Handelsregisterauszug ist in der Regel Teil eines Dokumentenpakets, das Banken bei der Geschäftskontoeröffnung einfordern. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bank und Rechtsform des Unternehmens, typischerweise werden jedoch folgende Dokumente verlangt:

DokumentZweck
Handelsregisterauszug (aktuell)Nachweis der Gesellschaft, Vertretungsbefugnis, Rechtsform und Stammkapital
Personalausweis / Reisepass der ZeichnungsberechtigtenIdentifizierung der vertretungsberechtigten natürlichen Personen
Gesellschaftsvertrag / SatzungNachweis der internen Governance-Struktur (nicht bei allen Banken erforderlich)
Gesellschafterliste (bei GmbH)Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten gemäß GwG
Nachweis der GeschäftsadresseVerifizierung des angegebenen Firmensitzes (z. B. Mietvertrag)

Aktueller oder chronologischer Auszug?

Für die Geschäftskontoeröffnung ist in aller Regel der aktuelle Abdruck des Handelsregistereintrags ausreichend. Er zeigt den gegenwärtigen Stand aller Eintragungen und enthält alle für die Bank relevanten Informationen zur Gesellschaft und deren Vertretung.

Ein chronologischer Abdruck – der alle historischen Eintragungen und Änderungen seit Gründung enthält – wird für die Kontoeröffnung nur in Ausnahmefällen angefordert, etwa wenn die Bank bei komplexeren Gesellschaftsstrukturen eine umfassendere Dokumentation verlangt.

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Besonderheiten je nach Rechtsform

Die Art des benötigten Registerauszugs sowie der Registertyp hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab. Ein Überblick der häufigsten Konstellationen:

RechtsformRegister & AbteilungHinweis für Kontoeröffnung
GmbHHandelsregister Abt. B (HRB)Aktueller HRB-Auszug; Bank fordert meist auch Gesellschafterliste
UG (haftungsbeschränkt)Handelsregister Abt. B (HRB)Wie GmbH, Stammkapital ab 1 € eingetragen
AG / KGaAHandelsregister Abt. B (HRB)Vorstandsmitglieder und Prokuristen im Auszug ausgewiesen
OHGHandelsregister Abt. A (HRA)Alle Gesellschafter sind eingetragen und vertretungsberechtigt
KGHandelsregister Abt. A (HRA)Komplementär ist eingetragener Vertreter; Kommanditisten erscheinen ggf. nicht
GmbH & Co. KGHRA (KG) + HRB (Komplementär-GmbH)Auszüge beider Gesellschaften können verlangt werden
EinzelkaufmannHandelsregister Abt. A (HRA)Eintragung freiwillig; nicht alle Einzelkaufleute sind registriert

GbR: Sonderfall ohne Handelsregistereintrag

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist in aller Regel nicht im Handelsregister eingetragen – seit dem 1. Januar 2024 besteht jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in das neu geschaffene Gesellschaftsregister einzutragen. Für GbRs, die kein Registerauszug vorlegen können, verlangen Banken ersatzweise den Gesellschaftsvertrag und die Ausweise aller Gesellschafter.

Wie läuft die Bestellung bei uns ab?

Unser Service ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bestellung eines offiziellen Handelsregisterauszugs – direkt aus dem Gemeinsamen Registerportal der Länder, ohne eigene Registrierung oder Abo:

  • Firmennamen eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den Namen des Unternehmens ein. Unsere Autocomplete-Funktion schlägt Ihnen Registernummer und zuständiges Amtsgericht vor.
  • Auszugstyp wählen: Für die Geschäftskontoeröffnung ist der aktuelle Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.) in der Regel ausreichend. Der chronologische Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.) ist bei Bedarf ebenfalls bestellbar.
  • E-Mail-Adresse und Zahlung: Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und bezahlen Sie sicher per Kreditkarte. Keine Registrierung, kein Abonnement.
  • PDF-Lieferung per E-Mail: Das Dokument wird direkt aus dem Registerportal abgerufen und Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten als PDF zugestellt.

Sollte ein Unternehmen ausnahmsweise nicht auffindbar sein, erstatten wir den gezahlten Betrag vollständig zurück – ohne Aufwand für Sie.

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Häufige Fragen – Handelsregisterauszug für die Geschäftskontoeröffnung

Welchen Auszugstyp benötige ich für die Kontoeröffnung? +
Für die Geschäftskontoeröffnung ist in der Regel ein aktueller Abdruck des Handelsregistereintrags ausreichend. Er gibt den aktuellen Stand der Eintragungen wieder und enthält alle relevanten Angaben zu Gesellschaft, Geschäftsführung und Stammkapital. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrer Bank vorab nach, welchen Auszugstyp und welche Aktualität sie verlangen.
Wie lange ist der Auszug für die Bank gültig? +
Die meisten Banken akzeptieren Handelsregisterauszüge, die nicht älter als drei Monate sind. Unser Service liefert Ihnen stets einen tagesaktuellen Auszug, der direkt aus dem Gemeinsamen Registerportal der Länder abgerufen wird und damit die Aktualitätsanforderungen aller gängigen Kreditinstitute erfüllt.
Kann ich den Auszug direkt an meine Bank weiterleiten? +
Ja. Sie erhalten den Handelsregisterauszug als PDF per E-Mail. Dieses PDF ist ein offizielles Dokument aus dem Gemeinsamen Registerportal der Länder und entspricht dem, was Banken bei der Unterlagenprüfung akzeptieren. Sie können das PDF direkt digital einreichen oder ausdrucken und persönlich vorlegen.
Was kostet der Handelsregisterauszug für die Kontoeröffnung? +
Der aktuelle Abdruck kostet 24,90 € inkl. MwSt. (19 % MwSt. gem. Regelbesteuerung). Der chronologische oder historische Abdruck kostet jeweils 24,90 € inkl. MwSt. Alle Preise sind Einmalzahlungen ohne Folgekosten oder Abo-Verpflichtungen.
Was ist, wenn mein Unternehmen nicht gefunden wird? +
Sollte Ihr Unternehmen ausnahmsweise nicht auffindbar sein – etwa weil die Registernummer nicht korrekt eingegeben wurde oder das Unternehmen unter einer abweichenden Firmierung eingetragen ist – erstatten wir Ihnen den gezahlten Betrag vollständig zurück. Kein Risiko, keine Bürokratie.