Wer für ein Unternehmen ein Geschäftskonto eröffnen möchte, benötigt bei nahezu jeder Bank einen aktuellen Handelsregisterauszug. Das Dokument weist nach, dass die Gesellschaft rechtlich existiert, benennt die vertretungsberechtigten Personen und bestätigt Rechtsform sowie Stammkapital – alle Angaben, die Banken für die vorgeschriebene Unternehmensidentifizierung benötigen.
Warum verlangen Banken einen Handelsregisterauszug bei der Kontoeröffnung?
Kreditinstitute unterliegen strengen gesetzlichen Pflichten bei der Identifizierung von Unternehmenskunden. Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Banken dazu, vor der Kontoeröffnung die Identität des Unternehmens sowie seiner wirtschaftlich Berechtigten und Vertreter zu prüfen. Der Handelsregisterauszug ist dabei eines der zentralen Nachweisdokumente, da er folgende Angaben amtlich belegt:
- Existenz der Gesellschaft: Der Registereintrag bestätigt, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen und nicht bereits gelöscht ist.
- Rechtsform: Ob GmbH, AG, UG, OHG oder KG – die Rechtsform bestimmt Haftungsstruktur und kontoführende Anforderungen.
- Firmensitz: Der eingetragene Sitz der Gesellschaft ist für die Zuständigkeit und Adressverifizierung der Bank relevant.
- Vertretungsberechtigte Personen: Der Auszug nennt die aktuell bestellten Geschäftsführer oder Vorstände sowie den Umfang ihrer Vertretungsmacht (Einzelvertretung, Gesamtvertretung). Nur diese Personen dürfen rechtswirksam Kontoverträge und Vollmachten unterzeichnen.
- Stammkapital: Bei GmbH, UG und AG wird das eingetragene Stammkapital bzw. Grundkapital ausgewiesen – ein relevanter Indikator für die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft.
- Registernummer und Registergericht: Diese Angaben ermöglichen der Bank eine eindeutige registerrechtliche Identifikation des Unternehmens.
Welche Unterlagen werden typischerweise für die Kontoeröffnung benötigt?
Der Handelsregisterauszug ist in der Regel Teil eines Dokumentenpakets, das Banken bei der Geschäftskontoeröffnung einfordern. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bank und Rechtsform des Unternehmens, typischerweise werden jedoch folgende Dokumente verlangt:
| Dokument | Zweck |
|---|---|
| Handelsregisterauszug (aktuell) | Nachweis der Gesellschaft, Vertretungsbefugnis, Rechtsform und Stammkapital |
| Personalausweis / Reisepass der Zeichnungsberechtigten | Identifizierung der vertretungsberechtigten natürlichen Personen |
| Gesellschaftsvertrag / Satzung | Nachweis der internen Governance-Struktur (nicht bei allen Banken erforderlich) |
| Gesellschafterliste (bei GmbH) | Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten gemäß GwG |
| Nachweis der Geschäftsadresse | Verifizierung des angegebenen Firmensitzes (z. B. Mietvertrag) |
Aktueller oder chronologischer Auszug?
Für die Geschäftskontoeröffnung ist in aller Regel der aktuelle Abdruck des Handelsregistereintrags ausreichend. Er zeigt den gegenwärtigen Stand aller Eintragungen und enthält alle für die Bank relevanten Informationen zur Gesellschaft und deren Vertretung.
Ein chronologischer Abdruck – der alle historischen Eintragungen und Änderungen seit Gründung enthält – wird für die Kontoeröffnung nur in Ausnahmefällen angefordert, etwa wenn die Bank bei komplexeren Gesellschaftsstrukturen eine umfassendere Dokumentation verlangt.
Handelsregisterauszug für Ihre Kontoeröffnung jetzt anfordern:
Aktueller Abdruck ab 24,90 € inkl. MwSt. – Lieferung als PDF per E-Mail, meist in unter 15 Minuten.
Besonderheiten je nach Rechtsform
Die Art des benötigten Registerauszugs sowie der Registertyp hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab. Ein Überblick der häufigsten Konstellationen:
| Rechtsform | Register & Abteilung | Hinweis für Kontoeröffnung |
|---|---|---|
| GmbH | Handelsregister Abt. B (HRB) | Aktueller HRB-Auszug; Bank fordert meist auch Gesellschafterliste |
| UG (haftungsbeschränkt) | Handelsregister Abt. B (HRB) | Wie GmbH, Stammkapital ab 1 € eingetragen |
| AG / KGaA | Handelsregister Abt. B (HRB) | Vorstandsmitglieder und Prokuristen im Auszug ausgewiesen |
| OHG | Handelsregister Abt. A (HRA) | Alle Gesellschafter sind eingetragen und vertretungsberechtigt |
| KG | Handelsregister Abt. A (HRA) | Komplementär ist eingetragener Vertreter; Kommanditisten erscheinen ggf. nicht |
| GmbH & Co. KG | HRA (KG) + HRB (Komplementär-GmbH) | Auszüge beider Gesellschaften können verlangt werden |
| Einzelkaufmann | Handelsregister Abt. A (HRA) | Eintragung freiwillig; nicht alle Einzelkaufleute sind registriert |
GbR: Sonderfall ohne Handelsregistereintrag
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist in aller Regel nicht im Handelsregister eingetragen – seit dem 1. Januar 2024 besteht jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in das neu geschaffene Gesellschaftsregister einzutragen. Für GbRs, die kein Registerauszug vorlegen können, verlangen Banken ersatzweise den Gesellschaftsvertrag und die Ausweise aller Gesellschafter.
Wie läuft die Bestellung bei uns ab?
Unser Service ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bestellung eines offiziellen Handelsregisterauszugs – direkt aus dem Gemeinsamen Registerportal der Länder, ohne eigene Registrierung oder Abo:
- Firmennamen eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den Namen des Unternehmens ein. Unsere Autocomplete-Funktion schlägt Ihnen Registernummer und zuständiges Amtsgericht vor.
- Auszugstyp wählen: Für die Geschäftskontoeröffnung ist der aktuelle Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.) in der Regel ausreichend. Der chronologische Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.) ist bei Bedarf ebenfalls bestellbar.
- E-Mail-Adresse und Zahlung: Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und bezahlen Sie sicher per Kreditkarte. Keine Registrierung, kein Abonnement.
- PDF-Lieferung per E-Mail: Das Dokument wird direkt aus dem Registerportal abgerufen und Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten als PDF zugestellt.
Sollte ein Unternehmen ausnahmsweise nicht auffindbar sein, erstatten wir den gezahlten Betrag vollständig zurück – ohne Aufwand für Sie.
Tagesaktueller Handelsregisterauszug für Ihre Bank:
Einfach bestellen, schnell erhalten – als PDF direkt in Ihr E-Mail-Postfach.