Die EWIV – Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung – ist eine grenzüberschreitende Kooperationsform des europäischen Rechts. Sie beruht auf der EU-Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 und wird in Deutschland durch das EWIV-Ausführungsgesetz ergänzt. Ihr Zweck ist es, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln – nicht, eigene Gewinne zu erzielen. Eine EWIV mit Sitz in Deutschland wird im Handelsregister Abteilung A (HRA) des zuständigen Amtsgerichts eingetragen.

Register der EWIV: Anders als Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE) gehört die EWIV in die Abteilung A des Handelsregisters. Nach dem EWIV-Ausführungsgesetz gelten für sie weitgehend die Vorschriften der offenen Handelsgesellschaft (OHG). Der Auszug wird daher als HRA-Auszug abgerufen.

Was ist eine EWIV?

Die EWIV ist die einzige Gesellschaftsform, die unmittelbar auf einer europäischen Verordnung beruht und in allen Mitgliedstaaten der EU verfügbar ist. Sie dient als rechtlicher Rahmen für die Zusammenarbeit von Unternehmen, Freiberuflern oder anderen Einrichtungen aus verschiedenen EU-Ländern – etwa für gemeinsame Forschung, Vertrieb, Einkauf, Beratung oder die Bündelung von Verwaltungsaufgaben. Charakteristisch ist:

  • Grenzüberschreitend: Eine EWIV muss mindestens zwei Mitglieder haben, die ihren Hauptsitz oder ihre Tätigkeit in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ausüben.
  • Hilfsfunktion: Die Vereinigung soll die Tätigkeit ihrer Mitglieder unterstützen, nicht ersetzen. Sie darf keine eigenständige, von den Mitgliedern losgelöste Geschäftstätigkeit als Selbstzweck betreiben.
  • Kein Mindestkapital: Für die Gründung ist kein gesetzliches Mindestkapital erforderlich.
  • Persönliche Haftung: Die Mitglieder haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Vereinigung – ein wesentlicher Unterschied zu Kapitalgesellschaften.
  • Sitz in der EU: Der satzungsmäßige Sitz der EWIV muss innerhalb der Europäischen Union liegen.

Was steht im HRA-Auszug einer EWIV?

Der Registerauszug einer EWIV gibt den eingetragenen Stand der Vereinigung wieder. Typischerweise enthält er:

  • Name der Vereinigung mit dem vorangestellten oder nachgestellten Zusatz „EWIV" bzw. „Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung"
  • Sitz und Amtsgerichtsbezirk
  • Gegenstand bzw. Zweck der Vereinigung
  • Mitglieder der EWIV (Unternehmen, Gesellschaften oder natürliche Personen aus verschiedenen EU-Staaten)
  • Geschäftsführer mit Namen und ihrer Vertretungsbefugnis (Einzel- oder Gesamtvertretung)
  • Datum des Gründungsvertrags und etwaige spätere Änderungen
  • Gegebenenfalls eingetragene Prokuristen

Vertretung und Haftung

Die EWIV wird durch ihre bestellten Geschäftsführer nach außen vertreten. Wer zur Vertretung berechtigt ist und ob die Geschäftsführer einzeln oder nur gemeinschaftlich handeln können, ist im Handelsregister eingetragen und im Auszug ersichtlich. Da die Mitglieder unbeschränkt und gesamtschuldnerisch haften, ist die genaue Kenntnis der eingetragenen Mitglieder und der Vertretungsregelung für Geschäftspartner besonders relevant – der Registerauszug schafft hier Klarheit.

Wofür wird der Registerauszug einer EWIV benötigt?

In der Praxis wird der HRA-Auszug einer EWIV in folgenden Situationen angefordert:

  • Vertragsabschlüsse: Geschäftspartner prüfen, wer die EWIV wirksam vertreten kann und welche Mitglieder eingetragen sind, bevor sie Verträge schließen.
  • Bankgeschäfte und Kontoeröffnung: Banken verlangen den aktuellen Registerauszug zum Nachweis von Existenz und Vertretungsbefugnis.
  • Öffentliche Ausschreibungen und Fördermittel: Bei EU-Projekten, an denen EWIV häufig beteiligt sind, dient der Auszug als Eignungs- und Existenznachweis.
  • Notarielle Beurkundungen: Notare benötigen einen aktuellen Auszug, um die Vertretungsverhältnisse zu prüfen.
  • Due Diligence: Bei der Prüfung von Kooperationen und grenzüberschreitenden Vorhaben wird die Struktur der EWIV anhand des Registers nachvollzogen.

Registerauszug für eine EWIV anfordern:
HRA-Auszug der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung – als aktueller oder chronologischer Abdruck.

Registerauszug anfordern

Aktueller vs. chronologischer Abdruck

  • Aktueller Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.): Zeigt den gegenwärtigen Registerstand mit den aktuellen Mitgliedern, Geschäftsführern und Vertretungsregelungen. Geeignet für Vertragsabschlüsse, Kontoeröffnungen und Behördenanforderungen.
  • Chronologischer Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.): Dokumentiert alle Eintragungen und Änderungen seit Gründung. Empfohlen für Due-Diligence-Prüfungen und die Nachverfolgung von Mitglieder- oder Geschäftsführerwechseln.

Häufige Fragen – Handelsregisterauszug EWIV

In welchem Register ist eine EWIV eingetragen? +
Eine EWIV mit Sitz in Deutschland wird im Handelsregister Abteilung A (HRA) des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Nach dem EWIV-Ausführungsgesetz gelten für sie weitgehend die Vorschriften der offenen Handelsgesellschaft (OHG), die ebenfalls in Abteilung A geführt wird.
Was steht im HRA-Auszug einer EWIV? +
Der HRA-Auszug enthält den Namen der Vereinigung mit dem Zusatz EWIV, den Sitz, den Gegenstand bzw. Zweck, die Mitglieder, die bestellten Geschäftsführer mit ihrer Vertretungsbefugnis sowie das Datum des Gründungsvertrags.
Wie unterscheidet sich die EWIV von einer GmbH oder AG? +
Die EWIV ist keine Kapitalgesellschaft: Sie hat kein Mindestkapital, ihre Mitglieder haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, und sie wird in der Abteilung A des Handelsregisters (HRA) geführt – nicht in Abteilung B wie GmbH, AG oder SE. Außerdem dient sie der Unterstützung ihrer Mitglieder und erfordert Mitglieder aus mindestens zwei EU-Staaten.
Was kostet der Registerauszug einer EWIV? +
Aktueller Abdruck: 24,90 € inkl. MwSt., chronologischer Abdruck: 24,90 € inkl. MwSt. Beide werden als PDF direkt aus dem Registerportal abgerufen und per E-Mail zugestellt.