Die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft, bei der nicht eine natürliche Person, sondern eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär) übernimmt. Diese Konstruktion ermöglicht eine vollständige Haftungsbeschränkung bei vergleichsweise geringem Gründungsaufwand – die UG kann bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden. Im Handelsregister ist die UG & Co. KG als Kommanditgesellschaft in der Abteilung A (HRA) eingetragen.
Was steht im Handelsregisterauszug einer UG & Co. KG?
Der HRA-Auszug einer UG & Co. KG enthält alle wesentlichen Angaben zur Gesellschaft, wie sie beim zuständigen Amtsgericht eingetragen sind:
- Firma der Gesellschaft: Der eingetragene Name, typischerweise in der Form „[Name] UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG"
- Sitz der Gesellschaft: Der eingetragene Geschäftssitz mit Gemeinde und Amtsgerichtsbezirk
- Komplementär: Name und Registerangaben der Komplementär-UG (haftungsbeschränkt)
- Kommanditisten: Namen und Hafteinlagen der Kommanditisten – also die Höhe der beschränkten Haftsumme jedes Kommanditisten
- Vertretungsregelung: Da die UG als juristische Person selbst vertreten werden muss, verweist der HRA-Eintrag typischerweise auf den/die Geschäftsführer der Komplementär-UG
- Prokuristen: Ggf. eingetragene Prokuristen und deren Vertretungsumfang
- Datum der Erstregistrierung sowie sämtliche nachfolgenden Änderungen (beim chronologischen Abdruck)
Für ein vollständiges Bild der Gesellschaft empfiehlt sich in der Praxis die gleichzeitige Anforderung des HRB-Auszugs der Komplementär-UG, da dort die Geschäftsführer und das Stammkapital der UG eingetragen sind.
UG & Co. KG vs. GmbH & Co. KG: Die wichtigsten Unterschiede
Beide Gesellschaftsformen – UG & Co. KG und GmbH & Co. KG – folgen demselben Prinzip: Eine Kapitalgesellschaft übernimmt als Komplementär die unbeschränkte Haftung, sodass faktisch keine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen haftet. Die wesentlichen Unterschiede liegen im Gründungsaufwand und im laufenden Kapitalbedarf:
- Stammkapital des Komplementärs: Die GmbH benötigt mindestens 25.000 € Stammkapital (davon 12.500 € bei Gründung einzuzahlen). Die UG kann mit 1 € gegründet werden – sie muss aber jährlich 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage bilden, bis das Stammkapital der GmbH erreicht ist.
- Kosten & Aufwand: Die Gründung der UG & Co. KG ist günstiger. Dafür entsteht durch die Thesaurierungspflicht ein langfristiger Kapitalbindungseffekt.
- Wahrnehmung: Die GmbH & Co. KG ist im Geschäftsverkehr etablierter und signalisiert eine höhere Kapitalausstattung. Die UG & Co. KG eignet sich besonders für Gründungsphasen oder kleinere Unternehmen.
- Handelsregistereintrag: Beide Formen werden im HRA eingetragen – die Registerauszüge haben dieselbe Struktur.
Haftungsstruktur der UG & Co. KG
Die UG & Co. KG kombiniert zwei Haftungsebenen, die zusammen eine vollständige Begrenzung der persönlichen Haftung ermöglichen:
- Komplementär-UG: Haftet als persönlich haftende Gesellschafterin unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der KG. Da die UG jedoch selbst eine juristische Person mit beschränkter Haftung ist, wird das Risiko auf das Vermögen der UG begrenzt – nicht auf das Privatvermögen der UG-Gesellschafter.
- Kommanditisten: Haften nur bis zur Höhe ihrer eingetragenen Haftsumme (Pflichteinlage). Sobald diese Einlage erbracht ist, erlischt die Außenhaftung des Kommanditisten vollständig.
Für Geschäftspartner und Kreditgeber ist diese Struktur relevant, weil die klassische persönliche Haftung einer natürlichen Person entfällt. Der Handelsregisterauszug zeigt sowohl die Komplementär-UG als auch die Hafteinlagen der Kommanditisten – und gibt damit einen vollständigen Überblick über die Haftungsstruktur der Gesellschaft.
Wofür wird ein HRA-Auszug einer UG & Co. KG benötigt?
Der Handelsregisterauszug einer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wird in der unternehmerischen Praxis für eine Vielzahl von Zwecken verlangt:
- Geschäftspartnerprüfung: Neue Auftraggeber und Lieferanten prüfen vor Vertragsabschluss die Existenz, Struktur und Vertretungsbefugnis der Gesellschaft. Der HRA-Auszug weist nach, wer für die UG & Co. KG handeln darf.
- Bankkonten & Finanzierungen: Banken verlangen bei der Kontoeröffnung und bei Kreditanträgen stets einen aktuellen Handelsregisterauszug. Bei einer UG & Co. KG ist typischerweise auch der HRB-Auszug der Komplementär-UG erforderlich.
- Notarielle Beurkundungen: Bei Grundstückskäufen, Vertragsabschlüssen und gesellschaftsrechtlichen Änderungen benötigt der Notar den aktuellen HRA-Auszug als Nachweis der Vertretungsbefugnis.
- Öffentliche Ausschreibungen: Vergabeverfahren der öffentlichen Hand setzen häufig einen aktuellen Registerauszug voraus. Bei der UG & Co. KG ist der HRA-Auszug der Kommanditgesellschaft maßgeblich.
- Due-Diligence-Prüfungen: Bei Unternehmenstransaktionen gehört die Sichtung der aktuellen und historischen Registereinträge zum Standard-Prüfprogramm. Der chronologische Abdruck gibt Aufschluss über sämtliche Änderungen in der Gesellschaftsstruktur.
- Steuer- und Rechtsberatung: Steuerberater und Rechtsanwälte benötigen den Registerauszug für die Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Fragen sowie bei der Erstellung von Jahresabschlüssen.
Aktueller vs. chronologischer Abdruck bei der UG & Co. KG
Wie bei allen Handelsregisterauszügen stehen zwei Abdrucktypen zur Verfügung:
- Aktueller Abdruck: Zeigt den aktuellen Registerstand – also Komplementär, Kommanditisten, Vertretungsregelung und ggf. Prokuristen wie sie heute eingetragen sind. Dieser Typ genügt für Vertragsabschlüsse, Kreditanträge und Ausschreibungen.
- Chronologischer Abdruck: Enthält die vollständige Registerhistorie mit allen Änderungen. Beim chronologischen Abdruck sind Ein- und Austritte von Kommanditisten, Kapitalerhöhungen der Komplementär-UG, Wechsel von Geschäftsführern und Sitzverlegungen dokumentiert. Dieser Typ ist besonders relevant für Due-Diligence-Prüfungen und gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen.
Gründung und Mindestvoraussetzungen
Die Gründung einer UG & Co. KG erfordert mindestens zwei Schritte: Zunächst wird die Komplementär-UG notariell beurkundet und ins HRB eingetragen. Danach kann die KG durch Gesellschaftsvertrag gegründet und ins HRA eingetragen werden. Der Gesellschaftsvertrag der KG bedarf keiner notariellen Form, muss jedoch beim Amtsgericht zur Eintragung angemeldet werden. Es ist in der Praxis gängig, dass die UG-Gesellschafter gleichzeitig auch Kommanditisten der KG sind – die UG selbst hält in dieser Konstellation keinen Kapitalanteil, sondern übernimmt nur die Komplementärfunktion.
Ablauf: So erhalten Sie den Registerauszug einer UG & Co. KG
- Firmennamen eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den vollständigen Namen der UG & Co. KG ein. Unsere Autocomplete-Funktion zeigt passende Unternehmen an – achten Sie dabei auf den korrekten Firmenzusatz.
- Registernummer bestätigen: Prüfen Sie die vorgeschlagene HRA-Nummer und das zuständige Amtsgericht.
- Auszugstyp wählen: Wählen Sie zwischen aktuellem Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.) und chronologischem Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.).
- Sicher bezahlen: Einmalige Zahlung per Kreditkarte – kein Abonnement, keine Folgekosten.
- PDF per E-Mail erhalten: Wir rufen das Dokument offiziell aus dem Registerportal ab und stellen es Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten als PDF per E-Mail zu.
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