Eine Zweigniederlassung ist eine dauerhaft selbstständig tätige Einheit eines Unternehmens, die räumlich vom Hauptsitz getrennt ist und eigene Geschäfte führt. Obwohl sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, muss sie gemäß §§ 13 und 13b HGB in das Handelsregister des Amtsgerichts an ihrem Standort eingetragen werden. Banken, Vertragspartner und Behörden fordern den Handelsregisterauszug der Zweigniederlassung als Nachweis der Eintragung und der Vertretungsbefugnis an.

Register: Die Zweigniederlassung wird beim Amtsgericht ihres Standorts eingetragen. Die Registerart richtet sich nach der Rechtsform der Hauptgesellschaft – bei GmbH, AG oder KGaA unter HRB, bei OHG, KG oder eingetragenem Kaufmann unter HRA. Die Eintragung enthält einen Verweis auf das Stammregister der Hauptniederlassung.

Was steht im Handelsregisterauszug einer Zweigniederlassung?

Der Registerauszug einer Zweigniederlassung enthält die amtlich eingetragenen Angaben zur Filiale am jeweiligen Standort. Im Einzelnen weist der Auszug aus:

  • Firma der Zweigniederlassung: Der Firmenname der Hauptgesellschaft, ergänzt um den Zusatz „Zweigniederlassung [Ort]" oder eine abweichende Firmierung, die im Register eingetragen ist
  • Sitz der Zweigniederlassung: Der Standort der Filiale mit der Angabe des zuständigen Amtsgerichts und der Registernummer der Zweigniederlassung
  • Verweis auf die Hauptniederlassung: Amtsgericht und Registernummer des Stammregisters, unter dem die Hauptgesellschaft geführt wird
  • Vertretungsberechtigte: Namen der Personen, die im Namen der Zweigniederlassung zeichnungsberechtigt sind, soweit dies gesondert eingetragen ist
  • Historische Eintragungen: Beim chronologischen Abdruck alle Änderungen der Zweigniederlassung seit ihrer Eintragung – Umfirmierungen, Verlegungen, Schließungen und Rückkehr in das Stammregister

Eintragungspflicht nach §§ 13 und 13b HGB

Für alle Kaufleute und Handelsgesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, besteht die gesetzliche Pflicht, jede Zweigniederlassung beim Amtsgericht am Standort der Filiale zur Eintragung anzumelden. Die Anmeldung erfolgt durch die vertretungsberechtigten Personen der Hauptgesellschaft. Für die Eintragung sind dieselben Angaben erforderlich wie für die Hauptniederlassung, ergänzt um den Verweis auf das Stammregister.

Für Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in Deutschland gelten nach § 13d HGB besondere Regelungen: Sie werden ebenfalls in das deutsche Handelsregister eingetragen und müssen die inländische Geschäftsanschrift sowie Vertretungsberechtigte für Deutschland angeben.

Registernummer der Zweigniederlassung

Die Zweigniederlassung erhält vom Amtsgericht am Standort eine eigene Registernummer. Diese kann von der Registernummer der Hauptniederlassung abweichen – auch dann, wenn beide im Bezirk desselben Amtsgerichts liegen. Die Registerart (HRB oder HRA) richtet sich ausschließlich nach der Rechtsform der Hauptgesellschaft:

  • HRB für Zweigniederlassungen von GmbH, AG, KGaA, SE, UG (haftungsbeschränkt) und gGmbH
  • HRA für Zweigniederlassungen von OHG, KG, GmbH & Co. KG sowie eingetragenen Kaufleuten (e.K.)

Eine GmbH mit Sitz in München, die eine Filiale in Frankfurt eröffnet, erhält bei dem für Frankfurt zuständigen Amtsgericht eine neue HRB-Nummer für die Zweigniederlassung – unabhängig von der Münchner HRB-Nummer der Hauptniederlassung.

Wichtig: Geschäftspartner, die den Nachweis der Vertretungsbefugnis für eine Filiale benötigen, sollten sowohl den Auszug der Zweigniederlassung als auch den Auszug der Hauptniederlassung anfordern. Nur der Auszug der Hauptgesellschaft weist vollständige Angaben zu Stammkapital, Gesellschaftern und Gesamtvertretungsregelung aus.

Unterschied zwischen Haupt- und Zweigniederlassung

Die Hauptniederlassung ist der rechtliche Sitz des Unternehmens. Hier werden alle wesentlichen Unternehmensdaten eingetragen: Stammkapital, Gesellschafter, Satzungszweck und Vertretungsregelung. Die Zweigniederlassung ist demgegenüber eine abhängige Einheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann selbstständig am Markt auftreten, ist aber rechtlich und wirtschaftlich vollständig Teil der Hauptgesellschaft:

  • Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung sind Verbindlichkeiten der Hauptgesellschaft
  • Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hauptgesellschaft erfasst automatisch auch die Zweigniederlassung
  • Die Zweigniederlassung kann keine eigenen Verträge als juristische Person schließen – Vertragspartner ist immer die Hauptgesellschaft
  • Steuerlich werden Hauptniederlassung und Zweigniederlassung grundsätzlich als eine wirtschaftliche Einheit behandelt

Typische Anlässe für den Auszug einer Zweigniederlassung

Der Handelsregisterauszug der Zweigniederlassung wird in verschiedenen geschäftlichen und rechtlichen Situationen benötigt:

  • Bankgeschäfte: Kreditinstitute verlangen den Auszug der Zweigniederlassung, wenn eine Filiale ein eigenes Konto eröffnet oder Kreditlinien beantragt
  • Öffentliche Aufträge und Ausschreibungen: Vergabestellen fordern den Auszug der Zweigniederlassung als Nachweis der lokalen Eintragung und der Vertretungsbefugnis
  • Miet- und Pachtverträge: Vermieter von Gewerberäumen verlangen häufig den Auszug der lokal eingetragenen Zweigniederlassung
  • Behördenanträge und Genehmigungen: Gewerbe- und Baubehörden sowie Berufsverbände prüfen anhand des Auszugs die Eintragung der Filiale
  • Vertragsabschlüsse mit Lieferanten: Geschäftspartner überprüfen die Eintragung und Zeichnungsberechtigung, bevor sie Rahmenverträge mit einer Filiale eingehen
  • Due Diligence: Bei Übernahmen oder Fusionen wird der chronologische Auszug der Zweigniederlassung genutzt, um die Geschichte der Filiale vollständig nachzuvollziehen
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung: Notare und Anwälte fordern den Auszug an, um zu prüfen, welche Personen im Namen der Zweigniederlassung zeichnungsberechtigt sind

Aktueller vs. chronologischer Abdruck

Beim Abrufen des Handelsregisterauszugs für eine Zweigniederlassung stehen zwei Varianten zur Wahl:

  • Aktueller Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.): Zeigt den aktuellen Registerstand der Zweigniederlassung – aktuelle Vertretungsberechtigte, Sitz und Verweis auf die Hauptgesellschaft. Geeignet für Bankgeschäfte, Vertragsabschlüsse und Behördenanträge.
  • Chronologischer Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.): Enthält die vollständige Registerhistorie der Zweigniederlassung seit ihrer Eintragung, einschließlich aller Änderungen der Vertretungsberechtigung, Umfirmierungen und Sitzverlegungen. Relevant für Due-Diligence-Prüfungen und rechtliche Nachverfolgungen.

So erhalten Sie den Handelsregisterauszug

  1. Firmennamen eingeben: Geben Sie den Namen der Gesellschaft oder den Firmennamen der Zweigniederlassung auf unserer Startseite ein. Die Autocomplete-Funktion zeigt passende Treffer aus der Firmendatenbank an.
  2. Registernummer prüfen: Bestätigen Sie die HRB- oder HRA-Nummer der Zweigniederlassung und das zuständige Amtsgericht.
  3. Auszugstyp wählen: Aktueller Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.) oder chronologischer Abdruck (24,90 € inkl. MwSt.).
  4. Sicher bezahlen: Einmalige Zahlung per Kreditkarte – kein Abonnement, keine Folgekosten.
  5. PDF per E-Mail: Wir rufen das Dokument direkt aus dem Registerportal ab und stellen es Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten als PDF per E-Mail zu.

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Aktueller oder chronologischer Abdruck – schnell und unkompliziert per E-Mail.

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Häufige Fragen – Handelsregisterauszug Zweigniederlassung

Was steht im Handelsregisterauszug einer Zweigniederlassung? +
Der Auszug enthält den Firmennamen der Zweigniederlassung, ihren Sitz, einen Verweis auf das Stammregister der Hauptgesellschaft (Amtsgericht und Registernummer) sowie die Namen eingetragener Vertretungsberechtigter. Eine eigene Kapitalangabe fehlt, da die Zweigniederlassung kein eigenständiges Gesellschaftsvermögen hat – maßgeblich ist das Stammkapital der Hauptgesellschaft.
Welche Registernummer hat eine Zweigniederlassung? +
Die Zweigniederlassung erhält eine eigene Registernummer beim Amtsgericht ihres Standorts. Die Registerart (HRB oder HRA) richtet sich nach der Rechtsform der Hauptgesellschaft: HRB bei GmbH, AG, SE, UG; HRA bei OHG, KG, e.K. Die Nummer ist unabhängig von der Registernummer der Hauptniederlassung.
Muss eine Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen sein? +
Ja, gemäß §§ 13 und 13b HGB ist jede Zweigniederlassung einer eingetragenen Gesellschaft oder eines eingetragenen Kaufmanns beim Amtsgericht des Standorts zur Eintragung anzumelden. Die Pflicht trifft alle Handelsgesellschaften unabhängig von der Größe der Filiale.
Was ist der Unterschied zwischen Hauptniederlassung und Zweigniederlassung? +
Die Hauptniederlassung ist der rechtliche Sitz des Unternehmens mit vollständigen Angaben zu Stammkapital, Satzung und Vertretung. Die Zweigniederlassung ist eine abhängige Filiale ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie tritt am Markt selbstständig auf, alle Rechte und Pflichten liegen jedoch bei der Hauptgesellschaft. Eine Insolvenz der Hauptgesellschaft erfasst automatisch auch die Zweigniederlassung.
Was kostet ein Handelsregisterauszug für eine Zweigniederlassung? +
Aktueller Abdruck: 24,90 € inkl. MwSt. Chronologischer Abdruck: 24,90 € inkl. MwSt. Alle Preise sind Einmalzahlungen ohne Abonnement oder Folgekosten.
Wie schnell erhalte ich den Auszug? +
In der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten nach Zahlungseingang. Wir rufen das Dokument direkt aus dem Registerportal ab und stellen es Ihnen als PDF per E-Mail zu.
Kann ich auch den Auszug der Hauptgesellschaft über diesen Service anfordern? +
Ja. Geben Sie auf unserer Startseite den Namen der Hauptgesellschaft ein und wählen Sie deren HRB- oder HRA-Nummer aus. Wenn Sie sowohl den Auszug der Hauptgesellschaft als auch der Zweigniederlassung benötigen, führen Sie zwei separate Bestellungen durch – eine für jede Registernummer.