Die Limited (Ltd.) ist eine nach britischem Recht gegruendete Kapitalgesellschaft – die „Private Company Limited by Shares". Sie war in den 2000er-Jahren auch in Deutschland beliebt, weil sie ohne festes Mindeststammkapital gegruendet werden konnte. Betreibt eine Limited in Deutschland geschaeftliche Aktivitaeten ueber eine feste Niederlassung, muss sie diese als Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister Abteilung B (HRB) beim zustaendigen Amtsgericht eintragen lassen. Der HRB-Auszug der Zweigniederlassung dokumentiert den in Deutschland eingetragenen Stand der Gesellschaft.
Was steht im Handelsregisterauszug einer Limited-Zweigniederlassung?
Der HRB-Auszug der deutschen Zweigniederlassung einer Limited enthaelt die Angaben, die nach den §§ 13d ff. HGB im inlaendischen Register eingetragen werden:
- Firma der Gesellschaft: Der eingetragene Name der Limited, typischerweise mit dem Zusatz „Ltd." oder „Limited"
- Rechtsform und auslaendisches Register: Hinweis auf die britische Rechtsform sowie Register und Registernummer beim Companies House
- Sitz der Hauptniederlassung: Der Satzungssitz der Limited im Vereinigten Koenigreich
- Inlaendische Geschaeftsanschrift: Die Anschrift der deutschen Zweigniederlassung
- Vertretungsberechtigte Personen: Die Directors der Limited sowie ein etwaiger staendiger Vertreter der Zweigniederlassung
- Gegenstand des Unternehmens sowie das Datum der Errichtung der Zweigniederlassung
- Alle nachfolgenden Aenderungen beim chronologischen Abdruck
Limited und Brexit: Was sich geaendert hat
Bis zum Austritt des Vereinigten Koenigreichs aus der EU galt fuer britische Gesellschaften die europaeische Niederlassungsfreiheit. Eine in Grossbritannien gegruendete Limited wurde in Deutschland auch dann als haftungsbeschraenkte Kapitalgesellschaft anerkannt, wenn ihr tatsaechlicher Verwaltungssitz in Deutschland lag. Mit dem Ende der Uebergangsphase am 31. Dezember 2020 entfaellt diese Anerkennung.
Nach der deutschen Rechtsprechung wird eine Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland seither nicht mehr als britische Kapitalgesellschaft behandelt, sondern – je nach Zahl der Gesellschafter – als Gesellschaft buergerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) oder als Einzelunternehmen. Die praktische Folge: Die urspruenglich gewollte Haftungsbeschraenkung kann entfallen, und die Gesellschafter haften unter Umstaenden persoenlich und unbeschraenkt. Viele betroffene Unternehmen haben ihre Limited deshalb in eine deutsche GmbH oder UG (haftungsbeschraenkt) umgewandelt.
Wofuer wird ein Auszug einer Limited benoetigt?
Der Handelsregisterauszug der deutschen Zweigniederlassung einer Limited wird in der unternehmerischen Praxis fuer eine Vielzahl von Zwecken verlangt:
- Geschaeftspartnerpruefung: Auftraggeber und Lieferanten pruefen vor Vertragsabschluss die Existenz der inlaendischen Niederlassung und die Vertretungsbefugnis. Bei einer Limited ist diese Pruefung wegen der Brexit-Folgen besonders relevant.
- Bankkonten und Finanzierungen: Banken verlangen bei der Kontoeroeffnung und bei Kreditantraegen einen aktuellen Registerauszug der Zweigniederlassung.
- Notarielle Beurkundungen: Bei Grundstuecksgeschaeften und gesellschaftsrechtlichen Vorgaengen benoetigt der Notar den aktuellen Auszug als Nachweis der Vertretungsbefugnis.
- Oeffentliche Ausschreibungen: Vergabeverfahren der oeffentlichen Hand setzen haeufig einen aktuellen Registerauszug voraus.
- Due-Diligence-Pruefungen: Bei Unternehmenstransaktionen gehoert die Sichtung der aktuellen und historischen Registereintraege zum Standard. Der chronologische Abdruck zeigt saemtliche Aenderungen seit Errichtung der Zweigniederlassung.
Aktueller vs. chronologischer Abdruck bei der Limited
Wie bei allen Handelsregisterauszuegen stehen zwei Abdrucktypen zur Verfuegung:
- Aktueller Abdruck: Zeigt den aktuellen Registerstand der Zweigniederlassung – also die Directors, den staendigen Vertreter und die inlaendische Geschaeftsanschrift, wie sie heute eingetragen sind. Dieser Typ genuegt fuer Vertragsabschluesse, Kreditantraege und Ausschreibungen.
- Chronologischer Abdruck: Enthaelt die vollstaendige Registerhistorie mit allen Aenderungen seit der Errichtung der Zweigniederlassung – etwa Wechsel der Directors, Sitzverlegungen der Hauptniederlassung oder Aenderungen der inlaendischen Anschrift. Dieser Typ ist besonders relevant fuer Due-Diligence-Pruefungen.
Limited oder deutsche GmbH/UG?
Wer heute eine haftungsbeschraenkte Gesellschaft mit Taetigkeitsschwerpunkt in Deutschland gruenden moechte, waehlt in aller Regel keine Limited mehr, sondern eine deutsche GmbH oder die kapitalschwaechere UG (haftungsbeschraenkt). Beide bieten eine in Deutschland zweifelsfrei anerkannte Haftungsbeschraenkung und werden direkt im inlaendischen Handelsregister B (HRB) gefuehrt. Bestehende Limiteds mit Deutschlandbezug bestehen jedoch fort und sind weiterhin ueber ihre Zweigniederlassung im Handelsregister recherchierbar.
Ablauf: So erhalten Sie den Registerauszug einer Limited
- Firmennamen eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den vollstaendigen Namen der Limited ein. Unsere Autocomplete-Funktion zeigt passende Eintraege an – achten Sie auf den Zusatz „Ltd." oder „Limited".
- Registernummer bestaetigen: Pruefen Sie die vorgeschlagene HRB-Nummer der Zweigniederlassung und das zustaendige Amtsgericht.
- Auszugstyp waehlen: Waehlen Sie zwischen aktuellem Abdruck (24,90 Euro inkl. MwSt.) und chronologischem Abdruck (24,90 Euro inkl. MwSt.).
- Sicher bezahlen: Einmalige Zahlung per Kreditkarte – kein Abonnement, keine Folgekosten.
- PDF per E-Mail erhalten: Wir rufen das Dokument offiziell aus dem Registerportal ab und stellen es Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten als PDF per E-Mail zu.
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