Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Rechtsform, die auf dem Prinzip der gemeinschaftlichen Selbsthilfe beruht: Eine Personenvereinigung fördert wirtschaftliche oder soziale Interessen ihrer Mitglieder durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb. Im Gegensatz zur GmbH oder AG ist die Genossenschaft kein Handelsunternehmen im klassischen Sinne – sie ist daher auch nicht im Handels-, sondern im Genossenschaftsregister (GnR) beim zuständigen Amtsgericht eingetragen.
Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?
Die eingetragene Genossenschaft ist in Deutschland durch das Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt. Ihre wesentlichen Merkmale:
- Förderprinzip: Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder – nicht die Gewinnmaximierung für Außenstehende.
- Offene Mitgliedschaft: Genossenschaften sind grundsätzlich offen für neue Mitglieder (Prinzip der offenen Tür). Ein Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund möglich.
- Demokratische Struktur: Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung grundsätzlich eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile (§ 43 GenG) – es sei denn, die Satzung sieht abweichende Regelungen vor.
- Rechtspersönlichkeit: Die eG ist eine juristische Person und kann als solche Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht auftreten.
- Haftung: Standardmäßig haften Mitglieder nicht persönlich für Verbindlichkeiten der Genossenschaft. Die Satzung kann jedoch eine Nachschusspflicht vorsehen.
Bekannte Genossenschaftstypen in Deutschland
Genossenschaften sind in vielen Branchen präsent und zählen zu den wichtigsten Unternehmensformen in Deutschland:
- Kreditgenossenschaften: Volksbanken und Raiffeisenbanken sind in der Regel als Genossenschaft organisiert. Ihre Mitglieder sind gleichzeitig Eigentümer und Kunden der Bank.
- Wohnungsbaugenossenschaften: Stellen ihren Mitgliedern Wohnraum zu günstigen Konditionen zur Verfügung. Verbreitet in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
- Lebensmittelgenossenschaften: Edeka und Rewe sind genossenschaftlich organisierte Verbünde selbstständiger Kaufleute, auch wenn die einzelnen Gesellschaften unterschiedliche Rechtsformen haben können.
- Energiegenossenschaften: Bürgergenossenschaften, die gemeinsam Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen betreiben und den erzeugten Strom an Mitglieder und Dritte abgeben.
- Agrargenossenschaften: Zusammenschlüsse von Landwirten für gemeinsamen Ein- und Verkauf, Maschinennutzung oder Vermarktung.
- Gewerbliche Genossenschaften: Handwerks-, Taxen- oder IT-Dienstleistungsgenossenschaften zur gemeinschaftlichen Marktbearbeitung.
Was steht im Auszug aus dem Genossenschaftsregister?
Der GnR-Auszug einer eingetragenen Genossenschaft enthält alle amtlich eingetragenen Angaben:
- Firma: Der eingetragene Name mit dem Rechtsformzusatz „eG" (eingetragene Genossenschaft)
- Sitz: Eingetragener Geschäftssitz mit Gemeinde und Amtsgerichtsbezirk
- Unternehmensgegenstand: Beschreibung des Förderungszwecks und des Geschäftsbetriebs
- Vorstand: Namen der Vorstandsmitglieder und ihre Vertretungsbefugnis (Einzel- oder Gesamtvertretung)
- Aufsichtsrat: Namen der Aufsichtsratsmitglieder (sofern eingetragen; bei kleinen Genossenschaften unter 20 Mitgliedern kann auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden)
- Satzungsänderungen: Vermerke über Änderungen der Satzung mit Datum
- Liquidation/Insolvenz: Entsprechende Vermerke im Bedarfsfall
Der Auszug enthält keine vollständige Mitgliederliste, da Genossenschaften beliebig viele Mitglieder haben können und die Mitgliedschaft nicht öffentlich eingetragen wird. Das Mitgliederverzeichnis wird intern bei der Genossenschaft selbst geführt (§ 30 GenG).
Wofür wird der Registerauszug einer Genossenschaft benötigt?
In der Praxis wird der GnR-Auszug einer eG in folgenden Situationen benötigt:
- Kreditanträge und Bankgeschäfte: Kreditinstitute verlangen bei Firmenkrediten oder Kontoeröffnungen für Genossenschaften einen aktuellen Registerauszug zum Nachweis der Vertretungsbefugnis des Vorstands.
- Notarielle Beurkundungen: Bei Grundstücksgeschäften, Satzungsänderungen und anderen beurkundungspflichtigen Akten benötigt der Notar einen aktuellen GnR-Auszug.
- Öffentliche Ausschreibungen: Genossenschaften, die an Vergabeverfahren teilnehmen, müssen ihre rechtliche Existenz und Vertretungsbefugnis durch einen aktuellen Registerauszug nachweisen.
- Geschäftspartnerprüfung: Vertragspartner einer Genossenschaft prüfen vor Vertragsabschluss, ob die Vorstandsmitglieder, die den Vertrag unterzeichnen, tatsächlich vertretungsberechtigt sind.
- Förderantrag und Subventionen: Bei der Beantragung von Fördermitteln (z. B. für Energiegenossenschaften) verlangen Förderbehörden aktuelle Registerauszüge als Nachweis der Rechtsform.
- Mitgliedschaftsnachweis: In bestimmten Konstellationen wird für externe Dritte der Nachweis benötigt, dass eine bestimmte Organisation als Genossenschaft eingetragen ist.
Besonderheiten beim Abruf des Genossenschaftsregisterauszugs
Im Unterschied zu Handelsregisterauszügen (HRA/HRB) hat der GnR-Auszug einige Besonderheiten:
- Das Genossenschaftsregister wird wie das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht geführt und ist über das gemeinsame Registerportal der Länder abrufbar.
- Die Registernummer beginnt mit dem Kürzel „GnR" (z. B. „GnR 1234 München").
- Eine Gesellschafterliste im Sinne des GmbH-Rechts gibt es nicht – die Mitgliedschaft ist nicht im Register eingetragen.
- Für die Prüfung der aktuellen Vertretungsbefugnis genügt der aktuelle Abdruck. Für historische Analysen (z. B. bei Due-Diligence-Prüfungen vor einer Fusion oder Kooperation) empfiehlt sich der chronologische Abdruck.
Registerauszug für eine Genossenschaft (eG) anfordern:
GnR-Auszug (aktuell oder chronologisch) – schnell und unkompliziert per E-Mail.