Prüfen Sie kostenlos, ob Ihr Handelsregisterauszug für Ihren Verwendungszweck noch aktuell genug ist.
| Verwendungszweck | Max. Alter | Hinweis |
|---|---|---|
| Kreditantrag / Bank | 3 Monate | Banken verlangen meist einen Auszug nicht älter als 90 Tage |
| Notartermin / Beurkundung | 3 Monate | Aktuelle Vertretungsbefugnis muss belegbar sein |
| Öffentliche Ausschreibung | 3 Monate | Gem. VOB/A und UVgO max. 3 Monate alt |
| M&A / Due Diligence | 1 Monat | Bei Transaktionen wird ein sehr aktueller Auszug erwartet |
| KYC / Geldwäscheprüfung | 3 Monate | Gem. GwG § 10 regelmäßige Aktualisierung erforderlich |
| Immobilienkauf / Grundbuch | 3 Monate | Notar benötigt aktuellen Nachweis der Vertretungsbefugnis |
| Behördenantrag / Förderung | 3 Monate | Abhängig von der Behörde, häufig 3 Monate als Standard |
| Gerichtsverfahren | 3 Monate | Gericht kann aktuelleren Nachweis verlangen |
| Geschäftspartner-Prüfung | 6 Monate | Keine gesetzliche Frist — Best Practice 6 Monate |
Hinweis: Die angegebenen Fristen sind Richtwerte auf Basis gängiger Praxis und gesetzlicher Anforderungen. Im Einzelfall können abweichende Anforderungen gelten. Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit empfehlen wir die Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder dem jeweiligen Institut.